Ex-ÖOC-Funktionär Jungwirth vor Gericht

Heinz Jungwirth, Ex-Generalsekretär des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC), steht am Dienstag wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in Korneuburg vor Gericht. Er soll 1,7 Millionen Euro hinterzogen haben.

Der 65-jährige langjährige Generalsekretär des ÖOC verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der Haftanstalt Hirtenberg (Bezirk Baden). Er wurde 2012 wegen Untreue in Wien zu fünf Jahren Haft verurteilt - mehr dazu in Fünf Jahre Haft für Jungwirth (wien.ORF.at; 30.7.2016). Nun steht Jungwirth erneut vor Gericht, dieses Mal in Korneuburg. Er soll laut Anklage in seiner damaligen Funktion beim ÖOC Einkommenssteuer in der Höhe von knapp 1,7 Millionen hinterzogen haben.

Verteidiger: „Die Summen stimmen nicht“

Sein Mandant habe sich bisher teilweise nicht geständig gezeigt, sagt der Verteidiger des Beschuldigten, Herbert Eichenseder, vor der Verhandlung. „Die Summen stimmen nicht“, so der Rechtsanwalt. Jungwirth war von 1982 bis 2009 Generalsekretär des ÖOC. Im Juli 2013 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die ein Jahr zuvor vom Wiener Straflandesgericht verhängte Strafe von fünf Jahren unbedingt für den ehemaligen Funktionär, der wegen Untreue mit einer Schadenssumme von 3,3 Millionen Euro schuldig erkannt worden war. Dies hat nun auch ein finanzstrafrechtliches Nachspiel.

Der frühere ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth am fünften Verhandlungstag des Prozesses wegen Untreue

APA/Herbert Neubauer

Heinz Jungwirth beim Prozess im Jahr 2012 in Wien

Jungwirth hat laut der Anklageschrift am 30. August 2010 beim Finanzamt Selbstanzeige wegen ertragsteuerlich bisher nicht erfasster Bezüge erstattet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Funktionär nun vor, die mehr als drei Millionen Euro, die Jungwirth von 2003 bis 2009 von ÖOC-Bankkonten abgehoben bzw. auf seine Privatkonten überwiesen hatte, nicht im Wege der Veranlagung erfasst zu haben. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Geldstrafe bzw. bei Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe. In finanz- und zollrechtlicher Hinsicht ist der 65-Jährige gerichtlich unbescholten. Ob es am Dienstag ein Urteil geben wird, ist laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft fraglich. Wenn man sich vor Gericht nicht auf die Zahlen einigt, dann müsse man einen Gutachter hinzuziehen. Dies würde bedeuten, dass der Prozess vertagt wird.

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