Neues Rettungsdienstgesetz beschlossen

Im Landtag ist nun ein neues Rettungsdienstgesetz beschlossen worden. Verankert wurden darin nicht nur die Rettungsorganisationen wie Rotes Kreuz, ASBÖ und ÖAMTC, sondern auch sogenannte besondere Rettungsdienste.

In dem neuen Rettungsdienstgesetz wird erstmals die Leitstelle Notruf 144 gesetzlich verankert. Diese koordinierte im Vorjahr 740.000 Krankentransporte und 210.000 Notfalleinsätze. Durch die Verankerung des Notruf 144 im neuen Gesetz soll der Bestand der Leitstelle und auch deren Finanzierung gesichert werden.

„First Responder“ gesetzlich verankert

Ebenfalls im Gesetz berücksichtigt werden die sogenannten „First Responder“, also professionelle Ersthelfer am Unfallort. Sie dürfen künftig Erste Hilfe leisten. Gleichzeitig wird auch die sogenannte Mindestausstattungsverordnung für die Rettungsdienste neu geregelt. Sie gibt vor, welche medizinischen, technischen und personellen Anforderungen die Rettungsorganisationen zu erfüllen haben.

Neben dem Roten Kreuz, dem Arbeiter Samariterbund (ASBÖ) und dem ÖAMTC sind nun übrigens auch erstmals die Höhlen-, die Berg- und die Wasserrettung in das Gesetz aufgenommen worden. „Es war ein zentrales Anliegen auch die besonderen Rettungsdienste im neuen Gesetz zu verankern“, betonte Landesrat Maurice Androsch (SPÖ) nach der Beschlussfassung im Landtag.

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