Novomatic muss Spieler 430.000 Euro zahlen

Der Glücksspielkonzern Novomatic mit Sitz in Gumpoldskirchen (Bezirk Mödling) ist erneut zur Zahlung von Spielverlusten verurteilt worden. Der Konzern muss einem Spielsüchtigen 430.000 Euro rückerstatten.

Ein Niederösterreicher hatte Novomatic geklagt, weil er jahrelang bis zu 15 Stunden am Tag in Novomatic-Spielstätten in Wien gezockt und dabei sein gesamtes Vermögen verloren habe. „Die ganze Familie wurde in Mitleidenschaft gezogen. Die Kinder mussten auf Matratzen schlafen, weil kein Geld für ein neues Bett da war. Am Ende verspielte er sogar das Geld für das Begräbnis seines Vaters“, sagte der Anwalt des Klägers, Peter Ozlberger, gegenüber der APA. Ozlberger arbeitet mit Thomas Sochowsky zusammen, einem ehemaligen Geschäftspartner von Novomatic, der jetzt Spielerklagen gegen den Konzern initiiert.

Urteil ist laut Anwalt vollstreckbar

Das Oberlandesgericht Wien entschied nun in zweiter Instanz, dass der Glücksspielkonzern dem Mann 430.000 Euro zurückzahlen muss. Ursprünglich hatte der Kläger auf eine Rückzahlung von 675.860 Euro gepocht, allerdings konnte er nicht über alle verspielten Beträge Nachweise erbringen. Das Gericht sprach ihm daher einen Betrag in der Höhe von 372.220 Euro zu. Inklusive vier Prozent Zinsen seit Anfang 2013 komme man daher auf 430.000 Euro, so der Anwalt des Klägers. Dem Rechtsvertreter zufolge ist das Urteil vollstreckbar, obwohl noch eine außerordentliche Revision zulässig ist. Novomatic müsse also jetzt schon zahlen.

Seitens Novomatic zeigte man sich vorerst abwartend. „Wir prüfen, ob wir gegen dieses Urteil Revision an den Obersten Gerichtshof erheben. Das ist noch nicht entschieden“, teilte Novomatic-Anwalt Peter Zöchbauer der APA dazu mit. Er verwies auch darauf, dass das Wiener Oberlandesgericht ähnliche Spielerklagen gegen Novomatic abgewiesen habe.

Streit um mögliche Spielsucht des Klägers

Der Kläger hatte, wie die meisten anderen Novomatic-Kläger, bei Gericht seine Spielsucht ins Treffen geführt. Wegen seiner Erkrankung sei er partiell geschäftsunfähig gewesen, die einzelnen Glücksspielverträge seien daher nichtig. Novomatic zweifelte hingegen an der Spielsucht des Mannes und hatte den Verdacht, dass er sich „psychiatrisches Wissen“ nur angeeignet hätte.

Sowohl das Erst- als auch das Zweitgericht gaben jedoch dem Kläger in dem Punkt recht. Der Mann sei aufgrund seiner Sucht nicht in der Lage gewesen, „einen freien Willen hinsichtlich des Abschlusses von Glücksspielverträgen an Glücksspielautomaten zu bilden“, so das Oberlandesgericht Wien.

Novomatic stritt Betrieb der Spielhalle ab

Besonders an dem Verfahren war darüber hinaus, dass Novomatic zunächst bestritten haben soll, eine der Spielhallen, in denen der Kläger gezockt hat, betrieben zu haben. Erst später schrieb der Novomatic-Anwalt an das Gericht, dass man „ergänzende Recherchen angestellt“ habe und dass man Inhaber von Spielstättenkonzessionen für das betroffene Casino war. Trotz allem, so heißt es weiter, sei das dort angebotene Glücksspiel „verwaltungsbehördlich genehmigt und somit rechtskonform“ gewesen.

Novomatic-Anwalt Zöchbauer wies gegenüber der APA jedoch darauf hin, dass das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien die alte Rechtslage betreffe. Nach dem nunmehr geltenden Glücksspielgesetz „sind Sachverhaltskonstellationen, wie sie dem oben genannten Fall zugrunde liegen, nahezu auszuschließen“.

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