Tagfahrlicht birgt Risiko für Auffahrunfälle

Das Risiko für Auffahrunfälle ist in den Monaten November und Dezember besonders hoch. Das Tagfahrlicht, das seit 2012 für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend ist, sollte eigentlich mehr Sicherheit bringen. Allerdings birgt es auch Gefahren.

Nebel und trübes Wetter prägen dieser Tage wieder das Straßenbild. Doch nicht alle Fahrzeuge sind auch entsprechend beleuchtet. Einer der Gründe betrifft das Tagfahrlicht. Denn wird das Auto gestartet, dann schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch ein. Allerdings nur vorne, die Rückseite bleibt unbeleuchtet. Bei schlechter Sicht, also bei Nebel oder in der Dämmerung, vergessen jedoch viele auf das Abblendlicht umzuschalten. Für Martin Hoffer, Verkehrsjurist des ÖAMTC, wiegen sich viele Lenker in Sicherheit, weil sie sich vom Vorderlicht sowie von der Armaturenbeleuchtung täuschen lassen.

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Viele Fahrzeuge haben das Tagfahrlicht nur vorne, hinten ist es unbeleuchtet

Dem Gesetz zufolge muss das Abblendlicht in der Dämmerung, bei Nebel, Dunkelheit oder anderen Sichtbehinderungen eingeschalten werden. Willy Konrath von Landesverkehrsabteilung appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Lenker: „Wenn jemand bei Witterung mit Tagfahrlicht fährt, ist das grob fahrlässig, weil das Licht nach vorne viel schwächer als das Abblendlicht und hinten überhaupt keine Beleuchtung eingeschaltet ist.“

ÖAMTC: Haftung bei Auffahrunfällen

Fährt man dennoch mit Tagfahrlicht, droht jedenfalls eine Strafe. Verursacht man zudem einen Auffahrunfall, muss man dafür auch die Verantwortung tragen und kann für Schäden haften. Im Falle eines Personenschadens bedeutet das eine strafgerichtliche Haftung sowie die Haftung für Schadenersatz. „Ob mir meine Kasko-Versicherung auch noch Schwierigkeiten macht, muss man im Einzelfall abwarten. Aber ich komme zumindest einmal in den Malus und werde auf meinem eigenen Schaden sitzen bleiben“, so Hoffer.

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Laut ÖAMTC kann man bei einem verursachten Unfall auch für Schäden haften

Der ÖAMTC schlägt deshalb vor, die Autos verpflichtend mit einem speziellen Sensor technisch aufzurüsten. Dieser schaltet bei schlechten Lichtverhältnissen automatisch auf das Abblendlicht um. „Es geht jetzt noch darum, dass der Sensor nicht zu spät umschaltet oder nicht merkt, dass das Licht nicht ausreichend ist, aber im Prinzip wäre das eine gute technische Lösung“, sagt der Verkehrsjurist des ÖAMTC. Wer jedoch nicht so lange warten will, der kann das Tagfahrlicht bei seinem Fahrzeug schon jetzt auch für die Rückseite programmieren lassen.

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