15 Jahre Haft wegen Mordversuchs

Zu 15 Jahren Haft ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg ein 42-jähriger Mann verurteilt worden. Er hatte im Juni den neuen Partner seiner Ex-Freundin mit einer Axt attackiert und dabei schwer verletzt.

Der Mann hatte das Ende der - von Alkohol und Gewalt geprägten - Beziehung nicht hingenommen, belästigte die Frau und drohte mehrmals, ihre Familie und den neuen Freund umzubringen. Über ein Jahr nach der Trennung fuhr der Frühpensionist mit dem Zug von Wien ins Weinviertel, drang in das Ferienhaus der mittlerweile 46-Jährigen ein, riss die Schlafzimmertür auf und schlug auf den bereits schlafenden 41-Jährigen ein. Dieser trug massive Abwehrverletzungen an Händen und am linken Arm davon, konnte aber aus dem Haus flüchten. Die Frau rief die Polizei, die den Angreifer festnahm.

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung eine Tötungsabsicht bestritten. Das Opfer schilderte allerdings, dass der Mann vom „Tag der Abrechnung“ und Umbringen gesprochen hatte. Das Geschehen sei in Sekunden abgelaufen, sagte auch die Frau, die im Wohnzimmer ferngesehen hatte, als ihr Ex in das Haus eindrang.

1996 hatten sich der Beschuldigte und die Frau kennengelernt und 1998 eine Lebensgemeinschaft aufgenommen, die die Frau - nach mehrmaligen Trennungen - im April 2015 endgültig beendete. Sie habe immer gehofft, dass es besser werde, aber das wurde es nicht, erzählte die Frau über die „Gewaltbeziehung“. Die letzten zwei Jahre seien die Hölle gewesen, ihr Partner sei jeden Abend betrunken gewesen, habe sie bedroht und verletzt: „Er ist ein Machtmensch.“ Nach dem Aus - sie hatte sich auch an den Frauen-Notruf gewandt - habe es „nur mehr“ verbale Drohungen gegeben.

Psychiater Werner Brosch attestierte dem Beschuldigten Zurechnungsfähigkeit, wenngleich eine psychische Störung vorliege: Der Mann sei selbstbezogen, orientierungslos und halte sich nicht an soziale Spielregeln.

Vorstrafen als Erschwerungsgründe

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig. Mildernd bei der Strafbemessung waren das Teilgeständnis und die partielle Schadenswiedergutmachung, dass es beim Versuch geblieben war und der 42-Jährige nach der Tat auf die Polizei gewartet hatte, sowie die vorliegende Persönlichkeitsstörung.

Erschwerend gewertet wurden die Verletzungen des Opfers, zwei einschlägige Vorstrafen des Angeklagten und die Heimtücke der Tat: „Es ist wohl der Albtraum eines jeden Menschen, im Bett liegend mit einer Waffe konfrontiert zu sein“, veranschaulichte Richter Helmut Neumar die Wehrlosigkeit, in der sich das Opfer befand.

Die mittelgradige Berauschung habe sich nicht mildernd ausgewirkt. „Wer jahrelang säuft, muss wissen, dass er dann zu besonderer Aggression neigt“, sagte Neumar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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