Wahlkarten: Schriftliche Anträge bis Mittwoch

Für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Sonntag können Wahlkarten noch bis Mittwoch schriftlich beantragt werden. Bei der später aufgehobenen Stichwahl am 22. Mai waren 150.000 Wahlkarten beantragt worden.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um eine Wahlkarte für die Briefwahl schriftlich zu beantragen, denn der Antrag muss spätestens am Mittwoch um 24.00 Uhr auf dem jeweiligen Gemeindeamt eingetroffen sein. Das wird für den Postweg knapp, allerdings ist auch ein Antrag per E-Mail oder über ein entsprechendes Internet-Antragsformular der Gemeinde möglich.

Persönlicher Antrag bis Freitag möglich

Der Antrag auf eine Wahlkarte wird nicht telefonisch angenommen. Wer die Möglichkeit hat, die Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt zu beantragen, hat noch bis Freitag um 12.00 Uhr dafür Zeit. Das Wahlkuvert kann dann ganz einfach - ohne Portokosten - in den nächsten Briefkasten gesteckt, bei der Post abgegeben, zur zuständigen Bezirkswahlbehörde gebracht oder einfach am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal abgegeben werden.

Wahlkarten werden ab Montag 9.00 Uhr ausgezählt

Wichtig ist, dass die Wahlkarte am Sonntag spätestens um 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingetroffen ist. Bundesweit gilt dann für die weitere Behandlung folgende Regelung: Alle Wahlkarten dürfen erst am Montag um 9.00 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden geöffnet und ausgezählt werden. Bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember sind in Niederösterreich 1.287.203 Personen wahlberechtigt.

Bei der ersten Stichwahl am 22. Mai lag die Wahlbeteiligung in Niederösterreich bei 79,24 Prozent und damit über dem österreichweiten Durchschnitt von 72,65 Prozent. Am 4. Dezember sind in 573 niederösterreichischen Gemeinden 2.661 Wahllokale geöffnet und etwa 25.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz.

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