Mann nach Messerangriff in Anstalt eingewiesen

Ein 40-jähriger Mann stand am Mittwoch wegen eines Messerangriffs auf einen Polizisten in Wr. Neustadt vor Gericht. Laut Gutachten ist der Mann zurechnungsunfähig und wird in eine Anstalt eingewiesen.

Anfang September saß der 40-Jährige mit einem 23,5 Zentimeter langen Messer an einer Hotelbar in Mödling. Ein Mitarbeiter rief die Polizei. Beim Eintreffen der Beamten ging der 40-Jährige mit dem Messer auf die Polizisten los und soll sie mit den Worten „I will kill you“ bedroht haben.

Da der Mann auch nach Aufforderung nicht stehen blieb, gab einer der beiden Polizisten einen Schuss mit seiner Dienstpistole ab. Laut Staatsanwaltschaft habe der Polizist in Notwehr einen Schuss abgegeben, der den Mann schwer verletzt hat. Der Mann lag mehrere Tage lang im Koma. Vor dem Geschworenenprozess befand er sich in vorläufiger Anhaltung.

Der Angeklagte hört Stimmen und Geräusche

Laut Gutachten leidet der 40-jährige Mann an Schizophrenie. Die Sachverständige Sigrun Roßmanith stufte ihn als zurechnungsunfähig und höhergradig abnorm ein. „Ich habe den Eindruck, dass die CIA hinter mir her ist und meine Gedanken liest“, sagte der Angeklagte. Nach eigenen Angaben soll er bereits Suizidversuche aufgrund von Depressionen hinter sich haben.

Der Betroffene soll unter dem Einfluss einer chronisch produktiven paranoiden Schizophrenie versucht haben, den Polizisten mit einem Messer zu töten, indem er ihm Stichverletzungen am Oberkörper zufügen wollte, so die Anklage. Der 40-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Anlasstaten waren versuchter Mord und Widerstand gegen die Staatsgewalt, teilte das Landesgericht Wr. Neustadt am Mittwoch mit. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung wies auf das bisher friedliche Leben und die Unbescholtenheit des Angeklagten hin. Sein Mandant wollte „suicide by cop“ verüben, also von den Polizisten getötet werden, selbst aber niemanden verletzen, so der Verteidiger des 40-Jährigen. Der Rechtsanwalt ersuchte deshalb um Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes und um Abweisung des Antrags zur Einweisung in eine Anstalt. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Polizist schoss aus Notwehr

Die routinemäßigen Ermittlungen in Richtung fahrlässige Körperverletzung gegen den Polizisten, der den Schuss abgegeben hatte, sind indes abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt übermittelte einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft, so Sprecher Erich Habitzl.

Links: