Doppelfunktion von Babler „nicht vereinbar“

Der Rechnungshof kritisiert die ehemalige Doppelfunktion von Andreas Babler (SPÖ) - einerseits als Bürgermeister von Traiskirchen (Bezirk Baden), andererseits als Leiter der Stabstelle für Kommunikation.

Im Rechnungshofbericht über Traiskirchen wird die ehemalige Doppelfunktion von Bürgermeister Andreas Babler als „nicht vereinbar“ bezeichnet. Bei Amtsantritt im Mai 2014 behielt er nämlich seine Funktion als Leiter der Stabstelle für Kommunikation. „Dafür erhielt der Bürgermeister im Zeitraum Mai 2014 bis April 2016 einen durchschnittlichen monatlichen Bruttobezug inklusive Sonderzahlungen von insgesamt 12.059 Euro, davon erhielt er 4.853 Euro als Vertragsbediensteter, 7.206 Euro entfielen auf seine Bürgermeisterfunktion“, schreibt der Rechnungshof im Bericht.

„Bei der Höhe der durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge nennt der Rechnungshof Bruttobeträge inklusive Sonderzahlungen. Eine etwas ungewöhnliche Form, monatliche Bezüge darzustellen, wenn der 13. und 14. Monatsbezug in das monatliche Grundgehalt eingerechnet wird“, so Babler dazu.

Babler: „Doppelfunktion nicht rechtswidrig“

Babler legte seine Tätigkeit als Bediensteter auf eigene Initiative im März zurück, um sich auf die Tätigkeit als Bürgermeister konzentrieren zu können, wie er gegenüber noe.ORF.at sagt. Er betont aber, dass diese Doppelfunktion nicht rechtswidrig sei, wie es auch im Rechnungshofbericht festgehalten ist, und er die Arbeit als Bediensteter auch immer geleistet hat.

Seine Tätigkeiten seien damals sehr transparent von ihm dargestellt worden: „Ich habe in der Bevölkerung meinen Lohnzettel veröffentlicht und war auch bei den Gemeinderatsbeschlüssen im Dienstpostenplan beinhaltet“, so Babler. Außerdem seien alle seine Projekte nachvollziehbar gewesen. „Ich bin sehr froh, dass der Rechnungshof alle Bereiche aufgeklärt hat. Ich habe ihn ja selbst in die Stadt geholt“, sagt der Bürgermeister.

Vorwurf: 619.000 Euro Schaden durch Mitarbeiter

Ausgelöst wurde dies jedoch aufgrund fehlender Abgabenvorschreibungen des ehemaligen Bauamtsleiters der letzten Jahrzehnte. Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht fest, dass durch die fehlenden Vorschreibungen bei den Abwasserabgaben ein Schaden von 619.000 Euro entstanden sei. Außerdem fehle der Kanalkataster seit zehn Jahren und das Indirekteinleiterverzeichnis weise Defizite auf. Der betroffene Mitarbeiter ist nach einem Krankenstand von Mai bis Oktober versetzt worden, die Bezüge wurden gekürzt. Er wurde außerdem von der Stadtgemeinde angezeigt.

Er habe bereits alle notwendigen Schritte gesetzt, um die Versäumnisse aufzuarbeiten, sagt Babler. Er betont, dass die aufgezeigten Misstände aber nichts mit politischen Fehlentscheidungen zu tun hätten, sondern in der Verwaltung begründet seien, die jetzt modernisiert werden soll.

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