Banküberfälle: Prozess gegen Ehepaar vertagt

Der Prozess gegen ein Ehepaar, das insgesamt sechs Banken in Niederösterreich überfallen haben soll, ist vertagt worden. Ein Gutachten sowie weitere Zeugenbefragungen wurden bei der Verhandlung beantragt.

Mit Zeugenbefragungen wurde am Donnerstag im Landesgericht St. Pölten der Schöffenprozess um sechs Banküberfälle im Mostviertel fortgesetzt. Angeklagt ist ein Ehepaar aus dem Bezirk Amstetten, das seit Ende 2015 getrennt lebt. Zur Festnahme führte ein Hinweis zum Fluchtauto. Die Verhandlung wurde zur Befragung weiterer Zeugen und zur Einholung eines Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt.

Überwachungsvideos sollen ausgewertet werden

Bis zum nächsten Termin soll ein Sachverständiger Überwachungsvideos der Überfälle auswerten und feststellen, ob eine Ähnlichkeit des Täters mit dem Angeklagten besteht. Als Zeugen geladen werden etwa der Fahrer einer Tiefkühlkostfirma und die Mutter des Angeklagten. Damit will der 42-Jährige beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Banküberfalls in Ferschnitz (Bezirk Amstetten) am 25. März 2016 bei seiner Mutter eine Warenlieferung entgegengenommen hat und nicht am Tatort war.

Banküberfall Ferschnitz

LPD NÖ

Der Angeklagte soll - wie hier bei dem Überfall in Ferschnitz - jeweils maskiert gewesen sein

Die Angeklagten wurden nach dem Hinweis eines Ehepaars festgenommen, das nach dem Banküberfall in Ferschnitz ein verdächtiges Fahrzeug bemerkt hatte. „Ich habe eine Frau gesehen, die ein Sackerl aus dem Auto geschmissen und dann wieder aufgehoben hat“, schilderte die Pensionistin. Die beiden Zeugen hatten Kennzeichen, Marke und Modell des Wagens der Polizei gemeldet. Nachdem die Ermittler die Autobesitzerin zuhause aufgesucht hatten, legte die 44-Jährige ein umfangreiches Geständnis ab und nannte ihren Mann als Mittäter - mehr dazu in Prozess um Banküberfälle: Ehefrau belastet Mann (noe.ORF.at; 13.12.2016). Der 42-Jährige bestritt, die Raubüberfälle begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag zudem den Strafantrag nach dem Suchtmittelgesetz gegen den 42-Jährigen ausgedehnt. Aufgrund der Aussagen des Angeklagten zu seinem Kokainkonsum am Dienstag wird ihm nun vorgeworfen, im Zeitraum von 2003 bis zur Festnahme am 20. April 2016 mehr als 1.300 Gramm Drogen für den Eigengebrauch besessen zu haben.

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