FPÖ-Abgeordneter Höbart stimmte Diversion zu

Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Höbart, der wegen Urkundenfälschung bei der Gemeinderatswahl 2015 angeklagt gewesen ist, muss doch nicht vor Gericht. Er stimmte einer Diversion zu.

Weil Höbart bei der Gemeinderatswahl 2015 in Guntramsdorf (Bezirk Mödling) eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einen Strafantrag beim Bezirksgericht Mödling eingebracht. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur gefälscht war. Die Verhandlung war für 21. November angesetzt, sie wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Wie die Tageszeitung „Heute“ berichtet, stimmte Höbart einer Diversion zu. Von den Freiheitlichen Niederösterreich wurde das am Freitag in einer Aussendung bestätigt.

Höbart: „Übernehme die Verantwortung“

„Um den im Raum stehenden Vorwurf einer Urkundenfälschung im Rahmen der Vorbereitungen der FPÖ Guntramsdorf zur Gemeinderatswahl 2015 auszuräumen, habe ich mich nach einem Angebot des Bezirksgerichtes Mödling und Rücksprache mit meiner Rechtsvertretung entschieden, einer Diversion zuzustimmen“, teilte Höbart, der auch geschäftsführender Landesparteichef der FPÖ Niederösterreich ist, am Freitag in einer Aussendung mit.

In einem Strafverfahren wäre der Ausgang der Angelegenheit laut Höbart nicht absehbar gewesen. Um sie zu bereinigen, übernehme er die Verantwortung. Im Gegenzug wolle Höbart als Ausgleich im Rahmen der Diversion „mit gemeinnütziger Mithilfe bei einer sozialen Organisation der Allgemeinheit etwas zurückgeben“.

180 Stunden gemeinnützige Arbeit

Laut „Heute“ werde Höbart im Rahmen der Diversion 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zur Causa selbst teilte die FPÖ Niederösterreich am Freitag mit, dass die junge Kandidatin zwei Tage vor der Gemeinderatswahl 2015 am Gemeindeamt Guntramsdorf überraschend behauptet habe, „nicht gewusst zu haben, dass sie auf der Wahlliste der FPÖ Guntramsdorf stehe und eine notwendige Kandidatenerklärung niemals unterschrieben zu haben“. Daraufhin seien Erhebungen in Richtung Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl und Urkundenfälschung aufgenommen worden.

Höbart habe laut der Landesgruppe aber durch Vorlage von Dokumenten zweifelsfrei belegen können, dass die Kandidatin die Unwahrheit behaupte, da sie sehr wohl von einer Kandidatur auf der FPÖ-Wahlliste gewusst und sich sogar noch schriftlich zuvor bereit erklärt habe, ihr Kandidatenerklärungsdokument „noch einmal zu unterschreiben“, als dieses im Trubel der letzten Vorbereitungen vor Fristablauf plötzlich nicht mehr auffindbar gewesen sei.

Von wem die Unterschrift stammt ist unklar

Mit diesen Belegen von der Behörde konfrontiert, habe die Kandidatin ihre Aussagen widerrufen und sei daraufhin gerichtlich wegen falscher Zeugenaussage belangt worden. Die NÖ-Freiheitlichen hielten außerdem fest, dass die Unterschrift auf der beim Gemeindeamt abgegebenen Kandidatenerklärung offensichtlich tatsächlich nicht von der Frau stamme, aber, wie ein vom Gericht beauftragter Gutachter festgestellt habe, auch nicht dezidiert Höbart zuzuordnen sei.

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