Milchquote: Zwei Bauern klagen Republik

Knapp zwei Jahre nach dem Ende der EU-Milchquoten fordern zwei Landwirte aus Niederösterreich vom Bund 130.000 Euro. Investitionen in Milchkontingente sollen demnach wegen des Auslaufens der Quoten wertlos geworden seien.

Das Auslaufen der EU-Milchquoten im Frühjahr 2015 brachte der Republik Österreich eine erste Amtshaftungsklage ein. „Die Bauern mussten Quoten kaufen. Das ließ die AMA zu, ohne zu sagen, dass es beim Auslaufen einen Verlust gibt“, begründet Anwalt Michael Sommer die Klage. Die Klage auf Entschädigung in Höhe von 127.530 Euro kommt von zwei niederösterreichischen Bauern.

Die beiden Landwirte haben - wie etwa 40 weitere Bauern, die die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer wegen der Milchquoten vertritt - „eine größere Anzahl von Milchquoten/Milchkontingenten über einen längeren Zeitraum entgeltlich erworben“, heißt es in der Klage, „dies mit Wissen und Wollen und unter Mitwirkung der Agrarmarkt Austria (AMA) mit Sitz in Wien bzw. deren Organen/Mitarbeitern.“ Daher sei deren Handeln schadensersatzrechtlich dem Bund zuzuordnen.

Anwalt spricht von bis zu 600.000 Euro Verlust

Sommer vertritt nach eigenen Angaben Bauern, die bis zu 600.000 Euro in Kontingente investiert hätten, die dann wegen des Auslaufens der Milchquotenregelung plötzlich wertlos geworden seien. Also werde es auch weitere gleich gelagerte Klagen gegen die Republik geben, wie in diesem ersten Fall, in dem „den Klägern ein Schaden am Vermögen in der Höhe des Klagebetrages entstanden“ sei.