2017 wird für Gurtmuffel und Telefonierer teurer

Das Jahr 2017 hält für Autofahrer Neuerungen bereit. Gurtmuffel und Handy-am-Steuer-Telefonierer können auch anhand von Radarfotos belangt werden, ab Juli wird die Probezeit für Führeschein-Neulinge auf drei Jahre verlängert.

Nur wenige Neuerungen für Autofahrer treten definitiv mit dem Jahreswechsel in Kraft. Einige Novellen wie zum Beispiel jene des Kraftfahrgesetztes (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind aber schon jetzt bekannt oder absehbar.

Für die Polizei entfällt die sogenannte Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt-bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen mit Pkws und Motorrädern. Zur Ahndung dieser unfallrelevanten Delikte reicht künftig ein Fotobeweis aus Radaraufnahmen.

Autofahrer mit Mobiltelefon

APA/dpa-Zentralbild

Ab April 2017 gibt es für E-Autos dann Nummerntafeln mit grünen Schriftzügen, die mit einigen Vorteilen verbunden sein sollen, die aber auf kommunaler Ebene noch geklärt werden müssen. Man überlegt zum Beispiel das Gratisparken, die Nutzung der Busspur und die Erweiterung von Lieferzonen und Lieferzeiten.

Ab Juli wird die Probeführerscheinzeit verlängert

Ab Juli 2017 wird die Probezeit für Führerschein-Neulinge von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer wird die Probezeit weiter verlängert. Neuerungen gibt es auch bei der Mopedausbildung, denn hier wird auf die Computerprüfung umgestellt. Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn wird verändert auf frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag. Ebenfalls im Juli tritt das Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG) in Kraft. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verkehrsunfällen neu geregelt, erstmals werde zudem die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung geschaffen.

Ab September gibt es Alkohol-Wegfahrsperren

Ab September sollen Alkohol-Wegfahrsperren, die sogenannten Alkolocks, zum Einsatz kommen. Sie werden zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B eingeführt. Jedes Jahr wird etwa 26.000 Personen wegen Alkohol am Steuer der Führerschein abgenommen, 4.000 davon setzen sich laut Verkehrsministerium wieder betrunken hinter das Lenkrad.

Alkoholwegfahrsperre oder Alkolock

APA/Herbert Neubauer

Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen nach mindestens zwei Monaten Führerscheinentzug ins Alkolock-Programm einsteigen. Die Kosten für die Teilnahme am „alternativen Bewährungssystem“ tragen sie selbst. Rund 2.500 Euro kosten die Alkolocks pro Jahr, für den Ein- und Ausbau, Gerätemiete, Mentoringgespräche und die Neuausstellung des Führerscheins.

Haftpflicht-Versicherungshöhe wird erhöht

Am 1. Jänner 2017 wird die gesetzliche Haftpflicht-Versicherungssumme bei Pkws von 7 auf 7,6 Mio. Euro erhöht. Die Beschluss erfolgte im Dezember mit dem Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz. Damit sollen auch Großschäden wie etwa die Amokfahrt in Graz im Juni 2015 oder der Brand im Tauerntunnel im Jahr 1999 - damals starben 12 Menschen - besser abgedeckt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor Personen- und Sachschäden und zählt - wie auch die Sozialversicherung - zu den Pflichtversicherungen. Rund 50 Prozent der ausbezahlten Kfz-Schäden entfallen auf Haftpflichtversicherungen, die andere Hälfte wird aus Kaskoverträgen ausbezahlt, so die Wiener Städtische Versicherung.