Handel: Tage bis Silvester bringen noch Umsatz

Weihnachten ist zwar vorbei, dennoch profitiert der Handel, denn zehn Prozent des Weihnachtsgeschäftes wird zwischen Weihnachten und Neujahr gemacht. Die Arbeiterkammer gibt jetzt Tipps, was beim Umtausch zu beachten ist.

Zahlreiche Händler lockten am Dienstag, dem ersten Einkaufstag nach Weihnachten, mit Aktionen. Bei den Elektrohandelsketten Media Markt und Saturn etwa konnte man Dienstagfrüh schon ab 6.00 Uhr Schnäppchen ergattern. „Zehn Prozent des gesamten Weihnachtsgeschäftes wird in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemacht. Und diese Periode beginnt heute“, wird der stellvertretende Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, Roman Seeliger, am Dienstag im „Ö1-Morgenjournal“ zitiert.

Viele werden die nächsten Tage wohl nutzen, um unliebsame Geschenke umzutauschen oder Gutscheine einzulösen. Laut KMU Forschung Austria lagen Gutscheine im Ranking der Top-Geschenke heuer erstmals auf Platz 1. „Einer von zehn Beschenkten tauscht Ware um, und da kann es dann durchaus sein, dass nicht nur umgetauscht, sondern auch zusätzliche Ware jetzt in diesen folgenden Tagen gekauft wird“, hofft Seeliger.

Frauen mit Einkaufstaschen beim Weihnachtseinkauf

dpa-Zentralbild/Bernd Wüstneck

Weihnachtsgeschenke: Kein Recht auf Umtausch

Was viele Konsumenten nicht wissen: Solange die Ware in Ordnung ist, muss ein Händler sie weder zurücknehmen noch umtauschen, auch wenn das eine oder andere Geschenk nicht gefallen mag. „Ein Umtausch erfolgt freiwillig. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht“, erinnerte Sandra Schwarz-Nowak, Konsumentenberaterin in der Arbeiterkammer Niederösterreich in einer Aussendung. Viele Firmen räumten aber freiwillig ein Umtauschrecht ein.

Anders sieht es aus, wenn das Produkt defekt ist. Dann muss der Händler es bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen, den Preis mindern oder das Geld zurückgeben, so die Arbeiterkammer. Gutscheine, die kein Befristungsdatum aufweisen, gelten übrigens 30 Jahr lang. Viele Firmen befristen aber die Geltungsdauer. Die Arbeiterkammer rät daher, auf die Dauer der Gültigkeit zu achten. Das Weihnachtsgeschäft soll den heimischen Händlern heuer insgesamt Umsätze von 1,63 Milliarden Euro (nominell +0,5 Prozent) bringen.

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