2017 bringt endgültiges Aus für Bankgeheimnis

Mit Jahresbeginn 2017 wird das österreichische Bankgeheimnis in seiner gewohnten Form endgültig zu Grabe getragen. Bis zum Herbst müssen von Österreich die Bankinformationen von ausländischen Kontoinhabern der EU gemeldet werden.

Nachdem bereits seit Oktober mit der Einführung des zentralen Kontoregisters das Bankgeheimnis für Österreicher aufgeweicht geworden ist, bedeutet Österreichs Teilnahme am internationalen Informationsaustausch über Bankkonten von Ausländern das endgültige Ende des Bankgeheimnisses für Personen aus fast 100 am Meldesystem teilnehmende Staaten.

Bis spätestens 30. September 2017 muss Österreich den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten und am Meldesystem teilnehmenden Drittstaaten erstmals die von den Finanzinstituten erhaltenen Bankinformationen von ausländischen Kontoinhabern weiterleiten.

Ab 2017 ist auch das Vermögen der Österreicher in der Schweiz nicht mehr anonym. Seit 2013 konnten sie wählen, ob sie in der Schweiz eine Art Kapitalertragsteuer (KESt) zahlen oder ihr Vermögen daheim der Finanz gemeldet wird. Dieses Abkommen wird mit 1. Jänner aufgehoben.

Bankgeheimnis-Aus für Personen aus fast 100 Ländern

Der internationale Informationsaustausch von Bankdaten soll der Steuergerechtigkeit, Betrugsbekämpfung und Transparenz dienen. Darüber hinaus stellt der automatische Informationsaustausch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung dar. Fast 100 Staaten haben sich zum Informationsaustausch verpflichtet.

Geregelt ist der Informationsaustausch im „Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz“ (GMSG). Die Meldepflicht für Finanzinstitute bezieht sich demnach in Bezug auf Neukonten erstmals auf das vierte Quartal 2016, sonst grundsätzlich auf Besteuerungszeiträume ab 1. Jänner 2017. Die elektronische Weiterleitung der von den meldenden Finanzinstituten erhaltenen Bankinformationen an die zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten erfolgt hinsichtlich der im vierten Quartal 2016 eröffneten Neukonten bis spätestens 30. September 2017, sonst - mit Ausnahmen - bis spätestens 30. September 2018.