Landeskliniken führen 2017 ELGA ein

In den Landeskliniken wird ab 10. Jänner 2017 die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eingeführt. Im Lauf des Jahres sollen auch die Arztpraxen an das System angebunden werden. Einige Gebühren werden zudem erhöht.

Neben Niederösterreich wird ELGA im ersten Halbjahr 2017 auch in Vorarlberg und dem Burgenland gestartet. Damit soll der österreichweite Ausbau im stationären Bereich im ersten Halbjahr abgeschlossen werden. Das System bringt Patienten und Ärzten Zugriff auf Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie via E-Medikation auf eine Liste der verschriebenen Medikamente.

Im niedergelassenen Bereich wird die Einführung noch etwas länger dauern. Zwar will man mit ELGA 2017 auch in den Kassenordinationen starten. Viele Fragen, etwa die Einigung zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung beim Streitthema E-Medikation, sind aber noch offen. In der Steiermark gab es zwar schon einen Probebetrieb, die österreichweite Einführung soll es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber erst geben, wenn sich die Anwendung problemlos in die Ordinationssoftware der Ärzte einbinden lässt.

„Mystery Shopping“ in den Ordinationen

2017 starten auch die Kontrollen bei Ärzten im Zuge des sogenannten „Mystery Shopping“. Die verdeckten Kontrolleure der Krankenkassen, die etwa gegen die leichtfertige Ausstellung von Krankschreibungen vorgehen sollen, werden von der Ärztekammer scharf kritisiert.

Das Serviceentgelt für die E-Card steigt für 2018 um 25 Cent auf 11,35 Euro, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,85 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 889,84 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.334,17 Euro monatlich haben.

Beitragsgrundlage für Sozialversicherung erhöht

Menschen mit höherem Einkommen müssen höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG wurde um 120 Euro auf 4.980 Euro erhöht. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 140 Euro auf 5.810 Euro. Der Selbstbehalt des Versicherten für Heilbehelfe, etwa orthopädische Schuheinlagen, beträgt ab 1. Jänner 2017 mindestens 33,20 Euro, für Sehbehelfe mindestens 99,60 Euro.

Günstiger werden hingegen stationäre Spitalsaufenthalte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Der Selbstbehalt wird für sie ab 1. Jänner 2017 abgeschafft. Die Änderung soll mit Jahresbeginn gelten, die Länder werden diese voraussichtlich rückwirkend umsetzen.

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