Neue Regelung soll mehr Kronzeugen anziehen

Mehr Kronzeugen, die bei der Aufklärung von Korruption und Wirtschaftskriminalität helfen, erhofft sich die Justiz für 2017. Dafür wurde die „große Kronzeugenregelung“ etwas attraktiver gestaltet.

Mitwisser von Straftaten können sich wie bisher um den Kronzeugenstatus bemühen, wenn es um Korruptions- und Wirtschaftskriminalität bzw. Delikte mit Strafdrohung über fünf Jahre (ausgeschlossen Sexualdelikte und Taten mit Todesfolge) geht - aber mit erhöhter Rechtssicherheit und mit vorhersehbarerem Ausgang. Der potenzielle Kronzeuge wird schon möglichst früh erfahren, ob seine Angaben ausreichen. Ist das der Fall, bekommt er einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf den Kronzeugenstatus.

Die Kronzeugenregelung soll aber weiterhin nicht als Möglichkeit des „Freikaufens“ missbraucht werden können. Deshalb kommt sie nur infrage, wenn ein Mittäter (kein führend Beteiligter) von sich aus mit neuen Beweisen oder Wissen über kriminelle Handlungen zur Staatsanwaltschaft kommt. Seine Aufklärung muss das Gewicht der eigenen Tat bei weitem übersteigen.

Diversion bei fahrlässiger Tötung von Angehörigen

Etwas weiter ist ab Jahresbeginn der Einsatzbereich der Diversion: Auch bei Taten Erwachsener (bisher nur Jugendlicher) - etwa Unfälle -, bei denen ein Angehöriger fahrlässig getötet wurde, kann künftig auf ein Strafverfahren verzichtet werden gegen Leistung einer Geldbuße oder Tatausgleich.

Einer Straftat Verdächtigte müssen (wie es die EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand vorsieht) gleich nach der Verhaftung - noch vor Befragung durch Polizei oder Justizbehörden - die Möglichkeit bekommen, mit einem Verteidiger zu sprechen. Für Beschuldigte, die keinen eigenen Anwalt haben, wird der rechtsanwaltliche Journaldienst ausgebaut. Über ein vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag betriebenes Callcenter sind dort rund um die Uhr Rechtsanwälte erreichbar.

Gerichtspraxis auf sieben Monate verlängert

Wieder mehr Praxis sammeln können angehende Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte: Die im Zuge ihrer Ausbildung vorgesehene Gerichtspraxis dauert jetzt sieben Monate - nachdem sie mit dem Sparpaket 2011 von neun auf fünf Monate gekürzt worden war. Komplett rückgängig gemacht wurde die Kürzung der Ausbildungsbeiträge. Die Entlohnung wird auf das Niveau von Verwaltungspraktikanten zu Beginn der Tätigkeit angehoben. Damit bekommen Rechtspraktikanten künftig 1.272,35 Euro brutto.