Bachinger: „Gesetzeslücke“ bei Rettungsdienst

Der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger kritisiert, dass die Krankenkasse etwa bei Todesfällen den Rettungseinsatz nicht bezahlt. In Niederösterreich sind die Rettungsorganisationen diesbezüglich kulant.

Wenn die Rettung gerufen wird, und ein Krankentransport sich dann als doch nicht notwendig herausstellt, dann kann das für den Betroffenen - je nach Bundesland - teuer werden. In Wien werden die Patienten von der Rettung zur Kasse gebeten, in Niederösterreich wird darauf verzichtet, allerdings aus Kulanz.

Krankenkasse muss nur bei Patiententransport zahlen

Niederösterreichs Patientenanwalt Bachinger sprach von einer Gesetzeslücke, die geschlossen werden müsse. Prinzipiell werden die Kosten für Rettungstransporte in Niederösterreich von der Krankenkasse übernommen. Sie sind aber nur dann verpflichtend zu bezahlen, wenn tatsächlich ein Patient transportiert wird. Ist er noch am Unfallort verstorben oder ist ein Transport doch nicht notwendig, ist die Krankenkasse nicht mehr zuständig.

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Die Diskussionen um die Kosten bei Rettungstransporten gehen weiter

Die Rettungsorganisationen dürfen dann dem Betroffenen beziehungsweise den Hinterbliebenen die Kosten weiterverrechnen. In Niederösterreich verzichten sowohl das Rote Kreuz als auch der Arbeitersamariterbund darauf. Die beiden Rettungsorganisationen würden auf den Kosten sitzen bleiben, kritisierte Bachinger. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem falschen Signal.

Angst davor, den Notruf zu verständigen

Es dürfe nicht dazu kommen, dass Patienten aus Angst vor den möglicherweise entstehenden Kosten auf den Ruf einer Rettung verzichten. Schließlich analysiere die Leitstelle 144 Notruf Niederösterreich die Einsätze im Vorhinein genau - ohne Grund werde kein Rettungswagen losgeschickt. Die entstandenen Aufwendungen müssten jedoch finanziert werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei daher notwendig, forderte Bachinger.

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