Notare warnen vor ungültigen Testamenten

Die neue Erbrechtsreform bringt grundlegende Veränderungen im Erbrecht mit sich: Seit 1. Jänner gibt es ein außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten, Notare warnen zudem vor ungültigen Testamenten.

Durch die Erbrechtsreform sind vor allem die Formvorschriften bei Testamenten wesentlich strenger geworden. Wenn ein Testament etwa nicht handschriftlich, sondern auf dem Computer, der Schreibmaschine oder gar durch jemand anderen niedergeschrieben wird, braucht es drei Zeugen, die bei der Unterzeichnung dieses Dokuments anwesend sein müssen.

Zudem muss der Erblasser selbst klarstellen, dass dies sein Testament, sein letzter Wille, ist. Dies kann durch einen handschriftlichen Satz wie etwa „Das ist mein letzter Wille“ oder „Mein Wille“ erfolgen. Erst damit ist per Gesetz bewiesen, dass das Testament echt ist und angewandt werden kann. Wer die neuen Formvorschriften - dazu zählt auch die Unterschrift der Zeugen auf dem Testament - missachtet, riskiert laut Notariatskammer die Gültigkeit des Dokuments.

Alte Testamente nicht betroffen

Die Notariatskammer für Niederösterreich, Wien und das Burgenland weist darauf hin, dass diese neuen Regelungen unbedingt beachtet werden müssen. Vor dem 1. Jänner verfasste Testamente bleiben in jedem Fall weiter gültig, die strengeren Regeln werden nur auf neu erstellte angewandt.

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