Viereinhalb Jahre Haft nach Juwelierraub

Wegen schweren Raubes und Einbruchsdiebstahls ist am Mittwoch ein 35-jähriger Mann in St. Pölten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er erbeutete bei einem Überfall auf ein Juweliergeschäft Eheringe und Bargeld.

Der Angeklagte gab in der Schöffenverhandlung im Landesgericht St. Pölten den Raubüberfall zu und gestand auch, im November 2016 im Krankenhaus St. Pölten Medikamente gestohlen zu haben. Als Motiv nannte er Geldnot wegen seiner jahrelangen Heroinsucht. Für Drogen benötigte der 35-Jährie seinen Angaben zufolge 1.200 Euro pro Monat, zur Verfügung hatte er aber nur 750 Euro vor Abzügen.

Der Beschuligte hatte sich am 16. November vor dem Raub in dem Geschäft in der St. Pöltner Innenstadt Eheringe zeigen lassen, die er seinen Angaben zufolge für die Hochzeit mit seiner Verlobten kaufen wollte. Vor der Tat habe er Tabletten genommen und Alkohol getrunken. Dann betrat er - mit einer Sturmhaube maskiert - erneut das Geschäft und forderte Gold und Geld. Die Angestellte gab ihm Ringe und etwa 200 Euro Bargeld aus der Kassa. Der Täter habe ihr die Schreckschusspistole gezeigt und in ihre Richtung gehalten, schilderte die Mitarbeiterin als Zeugin. Eine Kundin verließ inzwischen das Geschäft und verständigte die Polizei.

Ringe im Garten der Lebensgefährtin versteckt

Nach der Tat fuhr der Angeklagte mit dem Zug in den Bezirk Melk und vergrub einen Großteil der Beute im Garten seiner Lebensgefährtin. Am folgenden Tag verkaufte er sieben Ringe in einem Geschäft in St. Pölten. Als er dort das zweite Mal neun Ringe zu Geld machen wollte, wurde er von Polizeibeamten erwischt. Am 1. Dezember wurde der Niederösterreicher festgenommen. Er führte die Ermittler zur versteckten Beute und grub die Ringe vor ihren Augen aus - mehr dazu in Raubüberfall auf St. Pöltner Juwelier geklärt (noe.ORF.at; 2.12.2016)

Der Geschäftsführung des Juwelierladens zufolge wurden 80 Ringe erbeutet, laut dem Angeklagten waren es rund 50. Der Händler erhielt 44 Ringe zurück, übrig blieb ein Schaden von knapp 14.000 Euro. Der Raubüberfall sei ein „kurzfristiger Entschluss“ gewesen, meinte der Angeklagte. Die Schreckschusspistole habe er mitgehabt, weil er beim Kauf von Heroin schon mehrmals „abgezockt“ worden sei. Diese Angaben bezweifelte der Schöffensenat allerdings und ging von einer geplanten Tat aus.

Bedenkzeit für Angeklagten

Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren wirkten sich das umfassende reumütige Geständnis, die Sicherstellung von einem Großteil der Beute sowie die geminderte Schuldfähigkeit mildernd aus. Erschwerend wurden eine Vorstrafe und das Zusammenfallen eines Verbrechens und eines Vergehens gewertet. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.