Teilbedingte Haft für „Staatsverweigerer“

In St. Pölten ist heute ein „Staatsverweigerer“ vor Gericht gestanden. Der 69-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu 13 Monaten Haft verurteilt, davon zwölf bedingt. Er soll Drohbriefe verschickt haben.

Laut Anklage drohte der Mann Mitarbeitern von Gericht und Polizei mit der Eintragung von Pfandrechten in das amerikanische UCC-Schuldenregister. Damit wollte er laut der Staatsanwältin die Einstellung mehrere Verwaltungsstrafverfahren erreichen. Der ehemalige Anhänger der staatsfeindlichen Verbindung „One People’s Public Trust“ (OPPT), die den Staat nicht anerkennt, war seit 11. Jänner in Untersuchungshaft. Am Montag wurde er wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung verurteilt.

Erster Kontakt mit OPPT im Waldviertel

Der Niederösterreicher kam nach eigenen Angaben 2014 bei einer Veranstaltung der OPPT-Bewegung im Waldviertel in Kontakt mit deren Anhängern. Im Zuge eines Polizeieinsatzes gegen die Vereinigung war er registriert worden, schilderte er bei der Gerichtsverhandlung. OPPT-Anhänger hätten ihn von ihrem Gedankengut überzeugt, wonach der Staat eine Firma sei, meinte der Angeklagte.

Auf eine Anonymstrafverfügung gegen ihn reagierte der Pensionist mit einem Schreiben an die zuständige Sachbearbeiterin. Auch von der Richterin im Verwaltungsstrafverfahren forderte er im August 2016 Geld und mahnte im November die Bezahlung der Rechnung in Höhe von mehreren tausend Euro ein, sonst würde er ein Pfandrecht ins UCC-Register eintragen. Auch nach Ladungen der Polizei hatte der Angeklagte laut Richter weiter derartige Schreiben verschickt, woraufhin er in Haft genommen wurde.

Angeklagter entschuldigte sich bei Opfern

Die Formulare zum Versenden hatte der 69-Jährige nach eigenen Angaben über den Computer heruntergeladen. Den verwendeten Stempel konstruierte er selbst. Beim Prozess entschuldigte sich der Angeklagte bei den von ihm angeschriebenen Personen und gab an, den Kontakt mit Anhängern der OPPT-Bewegung abgebrochen zu haben. Er wolle mit dieser Gesinnung künftig nichts mehr zu tun haben. Außerdem würde er das Gericht anerkennen, sagte der Angeklagte.

Als mildernd wertete der Richter den bisher ordentlichen Lebenswandel und die Unbescholtenheit des Angeklagten sowie sein Geständnis. Außerdem sei es größtenteils beim Versuch geblieben, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Erschwerend wirkten sich die Vielzahl von Angriffen aus. Sogar nach konkreten Ermittlungen hatte der Pensionist weitere Drohbriefe an Beamte versendet, sagte der Richter. Weil die Vorhaft seit dem 11. Jänner angerechnet wurde, konnte der 69-Jährige nach dem Urteil das Gefängnis verlassen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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