Lkw-Fahrer nach Kollision mit Zug verurteilt

Nach der tödlichen Kollision eines Zuges und eines Sattelschleppers im Waldviertel im September 2015 hat sich der Lkw-Fahrer am Montag vor Gericht verantworten müssen. Er wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Lenker des Sattelschleppers musste sich am Montag wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Gemeingefährdung am Landesgericht Krems verantworten. Der Unfall hatte sich auf einem mit Lichtzeichen gesicherten, unbeschrankten Bahnübergang im Stadtgebiet von Allentsteig (Bezirk Zwettl) ereignet. Nach damaligen Polizeiangaben blieb der mit einer 18 Tonnen schweren Holzernte-Maschine beladene Aufleger eines Sattelzuges hängen, wenig später prallte ein Zug in das Hindernis. Der 49-jährige Lokführer aus dem Bezirk Gmünd starb, die etwa 50 Fahrgäste im Zug blieben unverletzt - mehr dazu in Tödlicher Unfall: Aufleger war hängen geblieben (noe.ORF.at; 29.9.2015)

Laut Anklage hatte der Lenker beim Überqueren der Gleise die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen. Die Bodenfreiheit des Fahrzeugs - Ausführung „superlow“ - habe maximal 31 Zentimeter betragen. Dem Sachverständigen zufolge wäre das Fahrzeug mit verlängertem Auszug und schwerer Last aus technischer Sicht in keinem Fall aufgrund der Bodenunebenheit über den Bahnübergang gekommen. Um den Lkw wieder flott zu bekommen, hätte eventuell ein Zurücksetzen geholfen. Das vom LKW-Fahrer versuchte hydraulische Anheben, das scheiterte, hätte nicht genutzt.

Folgenschwerer Umweg mit Sondertransport

Im Prozess gab der beschuldigte Lkw-Fahrer an, dass er den Weg zur Lieferadresse nicht gefunden habe, daraufhin habe die Firma einen tschechischen Mitarbeiter geschickt, der den Deutschen dann lotste. Er habe angesichts der Kuppe versucht, die Gleise schräg zu queren, so der Angeklagte. Das habe aber nicht funktioniert. Deutlich wurde in dem Verfahren, dass der Mann in Unkenntnis der Vorschriften die für den Sondertransport genehmigte Route verlassen hatte und zudem gegen die ihm ebenfalls unbekannte österreichische Eisenbahnkreuzungsverordnung verstieß.

Der 42-jährige deutsche Staatsbürger wurde nicht rechtskräftig zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre verurteilt. Mildernd war laut dem Richter die geständige Verantwortung des Angeklagten. Der Richter sprach von einem Sorgfaltsverstoß mit tragischen Folgen, Gefährdung einer großen Anzahl von Menschen und hohem materiellen Schaden. Der ÖBB Infrastruktur als Privatbeteiligter wurden knapp 170.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, die restlichen Schadenssummen, die auf 1,5 Millionen Euro geschätzt werden, werden auf dem zivilrechtlichen Weg abgehandelt.

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