Drei Jahre Haft nach Raubüberfall auf Lkw-Fahrer

Wegen schweren Raubes wurde am Montag ein 29-jähriger Mann am Landesgericht St. Pölten zu drei Jahren Haft verurteilt. Auch die Schwester des Mannes war angeklagt. Sie soll ihrem Bruder ein falsches Alibi gegeben haben.

Der 29-jährige Mann soll laut Anklage im Dezember 2014 mittels Wertkartenhandy Brennholz auf ein Nachbargrundstück im Bezirk Tulln bestellt haben. Dabei soll es sich aber um einen Hinterhalt gehandelt haben. Bei der Holzanlieferung soll der Angeklagte den tschechischen Lastwagenfahrer mit Pfefferspray attackiert und ihm 2.000 Euro und 15.000 tschechische Kronen (umgerechnet etwa 550 Euro) geraubt haben. Der Tscheche wurde nach der Attacke wegen Entzündungen an Augen und Mundschleimhaut im Krankenhaus behandelt.

Bei dem Prozess wurde der Beschuldigte nicht nur von dem ausgeraubten Lkw-Fahrer, sondern auch von einem Bekannten belastet. Diesem soll er per SMS von dem Kauf des Wertkartenhandys und der Holzbestellung berichtet haben. Auch DNA-Spuren wurden auf einer Haube in der Nähe des Tatortes gefunden. Die Täterschaft des Angeklagten sei „eindeutig erwiesen“, erklärte die Staatsanwältin im Schlussvortrag. Die Polizeiarbeit und Aussagen von Zeugenhätten Behauptungen des Angeklagten widerlegt. Außerdem habe der 29-Jährige bei einer Bank tschechische Kronen umgewechselt, heißt es.

Verteidiger zweifelte Aussagen der Zeugen an

Der Verteidiger meinte hingegen im Schlussplädoyer, mit Beweisen für Vorwürfe gegen seinen Mandanten „schaut es dürftig aus“, sie seien nicht stichhaltig. Er äußerte Zweifel am vom Opfer geschilderten Tathergang und an der Glaubwürdigkeit des Bekannten, der den 29-Jährigen belastet hatte. Der Verteidiger sah zahlreiche Widersprüche. So habe sein Mandant etwa mehr tschechische Kronen umgewechselt als laut Anklage erbeutet wurden.

Am Montag, dem zweiten Prozesstag, wurde der Angeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Zuge des Prozess war auch die Schwester des Mannes angeklagt. Sie soll ihm ein falsches Alibi verschafft haben und wurde zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Mildernd wirkten sich bei beiden Angeklagten ihr bisher ordentlicher Lebenswandel und die lange Verfahrensdauer aus. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.