Neue Wahlkampfkosten-Obergrenze beschlossen

Bei Landtagswahlen in Niederösterreich dürfen Parteien künftig nur noch maximal sechs Mio. Euro für den Wahlkampf ausgeben. Diese Obergrenze hat der Landtag am Donnerstag beschlossen. Erstmals angewendet wird sie 2018.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Jänner das bisher geltende, vom Bund verhängte Limit von sieben Millionen Euro für Länder und Gemeinden gekippt. Die Begründung war, dass der Bund nicht zuständig sei. „Wir haben die Höhe gleichlautend der Bestimmung Wiens festgelegt, das flächenmäßig wesentlich kleiner, aber von der Einwohnerzahl vergleichbar mit Niederösterreich ist“, teilte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger in einer Aussendung mit.

Unabhängiger Senat kontrolliert Bestimmungen

Die neue Wahlkampfkosten-Obergrenze, die im Landtag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Liste Frank beschlossen wurde, liegt nun eine Million Euro unter dem vom VfGH gekippten Limit. „Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen wird ein unabhängiger NÖ Parteien-Transparenz-Senat eingerichtet“, kündigte Schneeberger an.

Nach einem Antrag im Rechts- und Verfassungsausschuss am Donnerstag wurde die Änderung der NÖ Landtagswahlordnung in der Landtagssitzung noch am gleichen Tag beschlossen. Erstmals angewendet wird die Obergrenze bei der Landtagswahl 2018.

Im Wahlkampf 2013 hatte die ÖVP 8,9 Millionen Euro ausgegeben und das Limit von damals sieben Millionen Euro um 1,9 Millionen überschritten. Der Parteien-Transparenzsenat verhängte daraufhin 100.000 Euro Geldbuße.