Mindestsicherung: Land kündigt Vereinbarung

Niederösterreich will eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Kostenersatz bei Sozialleistungen aufkündigen. Das Land will damit verhindern, dass Mindestsicherungsbeziehern, die nach Wien ziehen, mehr Geld bezahlt werden muss.

Zu Jahresbeginn wurde in Niederösterreich die Mindestsicherung gekürzt. Betroffene bekommen seither nur noch etwa 570 Euro pro Monat. In Wien werden weiterhin knapp 850 Euro ausbezahlt, also um etwa 280 Euro mehr.

Hat ein Mindestsicherungsbezieher nun aber fünf der letzten sechs Monate in Niederösterreich gewohnt und zieht nach Wien, dann muss Niederösterreich die höheren Kosten für die Mindestsicherung ausgleichen. Diese Verpflichtung gilt so lange bis der Betreffende aus der Mindestsicherung herausfällt.

Der Kostenersatz für Sozialleistungen war bislang in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern geregelt. Kärnten und Salzburg kündigte die Vereinbarung mit dem Bund bereits auf, Oberösterreich kündigte es an. Niederösterreich soll nun folgen.

ÖVP spricht von einer Ungerechtigkeit

ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner, der die Diskussion anstieß, spricht von einer Ungerechtigkeit, die es zu beseitigen gelte: „Es kann nicht sein, das der niederösterreichische Steuerzahler für Versäumnisse der Stadt Wien aufkommt.“ Die Aufkündigung dieser Vereinbarung sei deshalb eine logische Konsequenz, sagt Ebner.

Jetzt lenkte auch die SPÖ auf diese Linie ein. Zwar lehne man das niederösterreichische Modell der Mindestsicherung nach wie vor ab, heißt es von der SPÖ. Dennoch spricht man sich für die Aufkündigung der 15a -Vereinbarung aus.

Androsch erwartet Kostensteigerung

Der Grund sei das niederösterreichische Modell der Mindestsicherung, sagt der zuständige Landesrat Maurice Androsch (SPÖ): „Durch die Novelle der Mindestsicherung führe daran kein Weg vorbei, da eine verstärkte Abwanderung von Beziehern der Mindestsicherung in andere Bundesländer und damit verbunden eine Kostensteigerung zu erwarten sei“.

Für Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) handle man im Sinne der Steuerzahler und erspare sich dadurch viele Kosten in der Verwaltung. Auch FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl drängt auf eine rasche Auflösung der 15a-Vereinbarung.

Pflegeleistungen nicht betroffen

Die Vereinbarung beinhaltet auch den Kostenersatz für die Pflegeleistungen zwischen den Bundesländern. Diese Regelung soll weiterhin in Einzelverträgen abgesichert werden, verspricht Androsch. Die Aufkündigung der 15a-Vereinbarung mit dem Bund brauche ohnehin eine Vorlaufzeit. Der Beschluss muss bis Juni fallen. Die neue Regelung würde erst mit 1.Jänner 2018 in Kraft treten.

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