Drei Jahre Haft nach Messerstecherei in Lokal

Zu drei Jahren Haft ist am Dienstag ein Mann am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden. Der gebürtige Wiener mit Zweitwohnsitz in Laxenburg (Bezirk Mödling) hatte in einem Lokal in Deutschland einen Gast niedergestochen.

Der Angeklagte hatte von Beginn an jegliche Tötungsabsicht bestritten, sich aber der Körperverletzung schuldig bekannt. Der 70-Jährige gab an, seit 50 Jahren „im Milieu“ unter anderem als Kellner und Security beschäftigt zu sein.

Zum Vorfall selbst sagte der Angeklagte, das Opfer habe ihn angestänkert. Der Mann sei Mitglied einer „Albaner-Bande“, die einen Teil des Bahnhofsviertels in Frankfurt am Main terrorisiere, und der Angeklagte habe ihm klar machen wollen, dass er sich nichts gefallen lasse. Das Opfer habe ihn und seine Familie mit dem Umbringen bedroht, so der Angeklagte, der zwei Wochen nach der Tat in seinem Elternhaus in Laxenburg (Bezirk Mödling) festgenommen worden war.

Zeugen konnten sich nicht erinnern

Die Zeugenbefragungen via Videokonferenz brachten kaum Klarheit hinsichtlich des genauen Tathergangs. Weder der damalige Türsteher noch das Opfer erschienen zur Befragung, weitere Zeugen gaben an, nichts mitbekommen zu haben oder alkoholisiert gewesen zu sein und sich an nichts erinnern zu können.

Der Staatsanwalt, der auf versuchten Mord plädiert hatte, sah die Tötungsabsicht durch ein Video dokumentiert: Der Angeklagte sei auf diesen Bildern auf den Mann zugegangen und habe ihm mit voller Wucht in die Brust gestochen, so der Staatsanwalt. Dem widersprach der Angeklagte, er habe nur zwei Zentimeter der Klinge benutzt. Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung. Der Mann wurde zu 36 Monaten Haft, davon elf unbedingt, verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.