Kein Kostenersatz bei Mindestsicherung

Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, aus der Bund-Länder-Vereinbarung über den Kostenersatz bei der Mindestsicherung auszusteigen. Das heißt: Es wird keine Zahlungen mehr an andere Bundesländer geben.

Konkret geht es um die 15a-Vereinbarung über den Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe. Diese soll laut dem Beschluss der Landesregierung aufgekündigt werden. Ziel der Vereinbarung ist es, unterschiedliche Leistungshöhen auszugleichen, wenn zum Beispiel Mindestsicherungsbezieher ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen.

Elf Millionen Euro an andere Bundesländer

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch das „alte“ Bundesland ist, dass sich der Empfänger dort mindestens fünf Monate lang aufgehalten hat. Am Beispiel der Mindestsicherung würde das bedeuten: Eine Familie mit zwei Kindern bekommt in Niederösterreich seit der Einführung der Leistungsobergrenze im Jänner 1.500 Euro. Zieht diese Familie nach Wien, hätte sie Anspruch auf knapp 1.700 Euro. Diese 1.700 Euro hat Wien dem Bundesland Niederösterreich bislang in Rechnung gestellt.

2015 waren das vier Millionen Euro, die Niederösterreich an Wien überwiesen hat. 1,1 Millionen Euro wurden auf demselben Weg aus Wien nach Niederösterreich überwiesen. An alle Bundesländer zahlte Niederösterreich 2015 für Empfänger der Mindestsicherung 5,6 Millionen Euro, für alle Sozialleistungen waren es elf Millionen Euro.

Nun - sollte die Vereinbarung tatsächlich aufgekündigt werden - muss Wien die kompletten Kosten selbst tragen. Das gilt auch für alle anderen Bundesländer. „Wir haben die angekündigten Maßnahmen rasch zur Umsetzung gebracht und gemeinsam beschlossen, dass das Land die viel diskutierte Vereinbarung kündigen wird, wie es auch einige andere Bundesländer bereits getan haben. Ich begrüße sehr, dass wir diesen Beschluss gemeinsam mit der SPÖ fassen konnten“, erklärt dazu Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP).

Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis

„Es geht zum einen um die Verwaltungsvereinfachung. Das sind komplizierte Verfahren, die nicht mehr zeitgemäß sind. Der zweite Grund ist, dass wir wegen der Vorgangsweise in Niederösterreich und dem Nichtzustandekommen einer bundesweiten Lösung eine Abwanderung vom Mindestsicherungsbeziehern haben werden und somit kommt es auch hier zu einer Kostenersparnis“, erklärte der für soziale Verwaltung zuständige Landesrat Maurice Androsch (SPÖ).

Salzburg und Kärnten haben die Ländervereinbarung bereits gekündigt. Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer (ÖVP) kündigte an, dass sein Bundesland ebenfalls aus der Regelung über den Kostenersatz aussteigen werde. In Niederösterreich muss nun der Landtag bis zum Sommer einen entsprechenden Beschluss fassen, damit die Regelung mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten kann.

Keine Änderungen für Bezieher

Neben dem Kostenersatz für die Mindestsicherung ist in der betroffenen 15a-Vereinbarung auch der Kostenersatz für weitere Sozialleistungen geregelt. Das betrifft etwa die Unterbringung in Pflegeheimen oder die Kinder- und Jugendhilfe. Weil auch der Kostenersatz für diese Leistungen wegfallen würde, soll es in solchen Fällen künftig Einzelverträge geben, über die direkt abgerechnet werden könne, hieß es am Dienstag. Für Bezieher der Mindestsicherung ändert sich durch die Kündigung der Vereinbarung nichts. Für die Kosten muss in Zukunft jenes Bundesland aufkommen, in dem der Empfänger lebt.

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