Bei rot über Gleise: Keine Strafe für Lehrerin

Im Jänner hat eine Lehrerin eine Schulklasse bei Rotlicht über einen Bahnübergang in Traiskirchen (Bezirk Baden) geführt. Jetzt wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, da keine Gefährdung nachgewiesen werden konnte.

Die 58-jährige Pädagogin führte 21 Schulkinder im Alter von zehn und elf Jahren aus dem Bezirk Baden bei Rotlicht über den Bahnübergang. Eine Garnitur der Wiener Lokalbahnen stand zu diesem Zeitpunkt im naheliegenden Bahnhof. Der Triebwagenführer beobachtete und meldete den Vorfall. Die Lehrerin wurde angezeigt - mehr dazu in Schüler überquerten Bahnkreuzung bei Rotlicht (noe.ORF.at; 27.1.2017).

Staatsanwalt: „Keine strafrechtlichen Konsequenzen“

Nun wurde das Ermittlungsverfahren gegen die 58-Jährige eingestellt, wie noe.ORF.at vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, erfuhr. Der Bahnübergang war beim Überqueren der Schulklasse zwar mit Rotlicht gesperrt, aber es hätte keine konkrete Gefährdung geherrscht. „Der Zug im Bahnhof ist erst angefahren, als die Kinder den Bahnübergang bereits passiert hatten“, so Habitzl, „es gibt keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Lehrerin.“

Beim Landesschulrat für Niederösterreich hieß es, dass man sich an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft orientiere, und es daher auch keine Disziplinarstrafe für die Lehrerin geben kann. Die Pädagogin erhielt aber einen schriftlichen Verweis, sagte ein Sprecher des Landesschulrates.

Ein ähnlicher Fall sorgte Ende Juni 2016 für Aufsehen. Damals führten vier Volksschullehrerinnen in Leobendorf (Bezirk Korneuburg) 83 Kinder aus Wien bei geschlossenen Bahnschranken über die Gleise. Bei diesem Fall wurde das strafrechtliche Verfahren eingestellt. Ihnen droht jedoch eine Verwaltungsstrafe - mehr dazu in Kinder über Gleise: Lehrerinnen droht doch Strafe (noe.ORF.at; 13.10.2016).