Schuldspruch nach Brandstiftung in Jagdhütte

Mit einem Schuldspruch hat am Dienstag ein Prozess um Brandstiftung in Wr. Neustadt geendet. Der Angeklagte erhielt zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe. Ihm wurde vorgeworfen, die Jagdhütte seiner Familie angezündet zu haben.

Der 26-jährige Angeklagte erhielt zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe, eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher wurde bedingt nachgesehen, teilte Hans Barwitzius, Vizepräsident des Landesgerichtes, mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jagdhüttenbrand in Ternitz

Einsatzdoku/Lechner

Jagdhütte brannte komplett aus

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, nach einer durchzechten Nacht die Jagdhütte seiner Familie in Ternitz-Mahrersdorf (Bezirk Neunkirchen) angezündet zu haben. Der 26-Jährige hatte sich am ersten Verhandlungstag Anfang Februar teilweise schuldig bekannt und angegeben, sich aufgrund seines Alkoholkonsums nicht erinnern zu können.

Er schloss allerdings aus, absichtlich Brandbeschleuniger verschüttet zu haben, weil er die Hütte als Rückzugsort liebe. Das Gebäude war im Juni 2016 trotz des Einsatzes von 41 Feuerwehrmitgliedern ausgebrannt - mehr dazu in Ein Verletzter bei Brand einer Jagdhütte (noe.ORF.at; 26.6.2016).

Der Mann wurde am Dienstag im Sinne der Anklage schuldig gesprochen - mit Ausnahme der angelasteten Sachbeschädigung an einem Auto, von der er freigesprochen wurde. Die Probezeit wurde mit drei Jahren festgesetzt. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung zu Alkohol-, Anti-Gewalt- und Psychotherapie erteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Freisprüche im Zweifel bei Brand in Flüchtlingsheim

Bei einem weiteren Prozess um Brandstiftung am Dienstag wurden in St. Pölten zwei Jugendliche rechtskräftig verurteilt. Mit Freisprüchen im Zweifel hat eine Schöffenverhandlung um versuchte Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim geendet. Den beiden jugendlichen Angeklagten war vorgeworfen worden, einen Karton einer Autorennbahn im Computerraum ihrer Unterkunft im Bezirk St. Pölten-Land angezündet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.