Feuerwehrautos: Bund will europaweite Lösung

Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner forderte vor kurzem neuerlich eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung auf gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeuge. Das Finanzministerium will eine Lösung auf europäischer Ebene finden.

Die Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung teilt die Gemeinden in Risikoklassen ein. Daraus ergeben sich die Vorschriften für die Feuerwehrausrüstung. Für Fahrzeuge, die diese Verordnung vorsieht und die daher gekauft werden müssen, fordert Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner zum wiederholten Mal eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Dabei handelt es sich um etwa 100 bis 150 Fahrzeuge pro Jahr.

Land richtete Resolution an Bund

Der niederösterreichische Landtag unterstützt diese Forderung. Bereits im Juni 2016 richtete der Landtag eine dementsprechende Resolution an den Bund. Im Finanzministerium kennt man dieses Thema. Aus EU-rechtlichen Gründen seien aber auch dem Ministerium die Hände gebunden.

Es bestehe derzeit keine Möglichkeit die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren dem gewerblichen Bereich zuzuordnen, der ein Vorsteuerabzugsrecht bedeuten würde, heißt es aus dem Finanzministerium. Man versuche aber auf europäischer Ebene einen Diskussionprozess zu starten, um Möglichkeiten im Sinne der Feuerwehren zu finden. Der Landesfeuerwehrverband lässt unterdessen die steuerrechtlichen Möglichkeiten prüfen.

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