Pröll-Stiftung: „Zusagen gegenstandslos“

Mit der angekündigten Auflösung der Privatstiftung von Erwin Pröll (ÖVP) „sind auch sämtliche weitere Förderzusagen an die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung gegenstandslos und werden nicht ausbezahlt“. Das teilte das Land am Mittwoch mit.

Darüber hinaus hieß es, dass Förderungen aus dem Budgetansatz „Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen“ künftig gesondert im Budget ausgewiesen werden sollen. Das kündigte Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) an.

Aus Gründen der Transparenz werde das die Landesregierung in ihrer kommenden Sitzung beschließen. „Diese budgettechnischen Maßnahmen führen zu keiner Mehrbelastung des Landeshaushaltes und dienen der besseren Nachvollziehbarkeit“, teilte Schleritzko mit.

Stiftungszweck „mittelfristig nicht realisierbar“

In dem Budgetansatz waren auch die Subventionen des Landes für die Privatstiftung von Pröll enthalten. Gefördert werden unter anderem Fonds, Stiftungen, Gemeindevertreterverbände und die Kommunalakademie. Wie am Mittwoch bekanntwurde, soll die Privatstiftung des Altlandeshauptmannes aufgelöst werden. Laut dem Anwalt der Stiftung, Christian Grave, sei der Zweck der Stiftung „mittelfristig nicht realisierbar“ - mehr dazu in Pröll-Privatstiftung wird aufgelöst (noe.ORF.at; 24.5.2017).

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