Mindestsicherung: ÖVP ortet „Trendwende“

Seit Anfang 2017 gilt in Niederösterreich die Reform der Mindestsicherung - mit einer Obergrenze von 1.500 Euro pro Haushalt. Weil die Zahl der Bezieher erstmals zurückging, spricht die ÖVP Niederösterreich von einer „Trendwende“.

Erstmals seit vielen Jahren gebe es einen Rückgang bei der Zahl der Mindestsicherungsbezieher, hieß es am Freitag bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Die Novelle brachte laut ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner eine Trendwende: „Erstmals seit 15 Jahren wurde von März auf April 2017 ein Rückgang auf 17.900 Bezieher verzeichnet, das sind um 1.100 weniger als im März.“

Die Reduktion der Zahl der Mindestsicherungsbezieher bringe auch eine Kostenersparnis, heißt es. 2017 rechnet man mit einer Einsparung von fünf Millionen Euro. Im Jahr 2013 wurden in Niederösterreich 47 Millionen Euro für 21.500 Mindestsicherungsbezieher aufgewendet, 2016 waren es 74 Millionen Euro für 30.000 Bezieher. Für 2017 wurden ursprünglich 95 Millionen Euro prognostiziert. Jetzt rechnet man mit einem Rückgang der Kosten auf 90 Millionen Euro.

Gemeinden begrüßen gemeinnützige Tätigkeiten

Auch die Neuregelung, wonach Mindestsicherungsbezieher befristet zu zumutbarer gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden können, wird von den Gemeinden begrüßt, sagte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl: „Wer Hilfe von der Gemeinschaft, vom Steuerzahler in einer Notsituation bekommt, von dem erwarten wir auch, dass er bereit ist, gemeinnützige Hilfstätigkeiten zurückzugeben.“

Riedl hielt jedoch fest, dass es dabei um Hilfstätigkeiten und nicht um Dienstverhältnisse gehe. Um Unklarheiten zu beseitigen, habe der Gemeindebund eine Informationsoffensive in den niederösterreichischen Gemeinden gestartet. Als ein Beispiel wurde bei der Pressekonferenz Korneuburg genannt. Dort verrichten derzeit zehn von insgesamt 60 Mindestsicherungsbeziehern gemeinnützige Tätigkeiten, sagte Bürgermeister Christian Gepp (ÖVP). Sechs bis sieben Personen verweigerten laut ihm eine Hilfstätigkeit. In diesem Fall können laut Gesetz Leistungen gekürzt werden.

Links: