Förderungen für Pröll-Stiftung geprüft

Der Landesrechnungshof hat die Förderungen für die Pröll-Stiftung geprüft. Laut dem Rohbericht habe der Stiftungszweck die Voraussetzungen erfüllt, es hätten aber Unterlagen gefehlt. Die Landesregierung verschärfte daher die Richtlinien.

In dem mehr als 60 Seiten starken Rohbericht beschäftigt sich der Landesrechnungshof grundsätzlich mit den Förderungen des Landes Niederösterreich für Fonds und sonstige Maßnahmen. Dabei wurden auch die Förderungen für die Erwin-Pröll-Privatstiftung geprüft. Zu dieser hält der Landesrechnungshof fest, dass sich der Zweck der Privatstiftung und die in den Regierungsbeschlüssen angeführte Begründung mit den „allgemeinen Voraussetzungen für Förderungen des Landes NÖ in Einklang bringen ließen“. Allerdings wies der Rechnungshof darauf hin, dass in den Förderungsakten keine weiteren Unterlagen zu den schriftlichen Ansuchen der Privatstiftung vorlagen, „insbesondere nicht für ein bestimmtes Vorhaben“.

Laut Rechnungshof fehlten Unterlagen

„Im Hinblick auf den allgemein gehaltenen Stiftungszweck wäre allerdings die Anwendung aller in Betracht kommenden Förderungsgesetzte, Richtlinien und Regierungsbeschlüsse zu prüfen gewesen“, heißt es. „Demnach fehlten Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen, die auch nach den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich erforderlich gewesen wären.“

Ende Mai wurde bekannt, dass die Pröll-Privatstiftung aufgelöst wird. Begründet wurde das damit, „dass der Hauptzweck der Stiftung, nämlich die Errichtung der ‚Akademie der Förderung des ländlichen Raumes‘, mittelfristig nicht realisierbar scheint". 300.000 Euro, die vom Land an die Stiftung überwiesen wurden, fließen samt Zinsen wieder zurück - mehr dazu in Pröll-Privatstiftung wird aufgelöst (noe.ORF.at; 24.5.2017).

In dem Rohbericht des Rechnungshofes heißt es dazu: "Der Landesrechnungshof nahm die Rückförderung und die angekündigte Rückzahlung der im Jahr 2010 überwiesenen Förderung [...] und den unwiderruflichen Verzicht der „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung" als getroffene Maßnahmen zur Kenntnis. Mit der Rückzahlung der Förderung samt Zinsen läge eine Zweckmäßige Bereinigung vor.“ Laut Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) seien es 21.000 Euro, die an Zinsen zurück bezahlt wurden. „Alle anderen Förderzusagen sind damit gegenstandslos“, hielt er am Dienstag fest.

Landesregierung verschärfte Richtlinien

Als Reaktion auf den Bericht verschärfte die Landesregierung am Dienstag die Richtlinien für die Vergabe von Förderungen. Schleritzko sprach gegenüber noe.ORF.at von „neuen“ und „zeitgemäßen Förderrichtlinien“, die umgesetzt werden müssen. „Da gehört zum Beispiel dazu, dass wir sämtliche Unterlagen vor oder mit Einreichung der Förderung erhalten müssen.“ Laut dem Finanzlandesrat sei man damit auf einem guten Weg, um die Förderungen „transparent und nachvollziehbar zu halten“.

In einer schriftlichen Stellungnahme der Landesregierung heißt es außerdem: „Hinsichtlich der Kritik nicht vollständiger Unterlagen bei der Förderabwicklung wird festgestellt, dass in Zukunft besonders darauf geachtet wird, entsprechend den jeweiligen Richtlinien vorzugehen.“ Zur Aussage, dass Förderzusagen teilweise ohne Nachweis einer Prüfung der Voraussetzung gegeben worden sein, heißt es, dass „die Prüfung der Voraussetzungen zwar durchgeführt, aber in den Förderakten der Abteilung Finanzen nicht dokumentiert wurde.“

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