Vater mit Axt erschlagen: Einweisung in Anstalt

In St. Pölten ist am Freitag ein 21-jähriger Mann vor Gericht gestanden, der in Oberwölbling (Bezirk St. Pölten) seinen Vater mit einer Axt erschlagen hat. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der in Niederösterreich geborene Mann gab zu, seinen Vater getötet zu haben. Er war am 18. Jänner des heurigen Jahres von Wien, wo er zuletzt lebte, nach Herzogenburg gefahren und hatte dort in einem Baumarkt eine Axt gekauft. Dann hatte er seine Mutter besucht und war laut Staatsanwaltschaft mit dem Taxi weiter zum Haus seines Vaters im Raum St. Pölten gefahren. Im Hof begegnete er dem 53-Jährigen, der daraufhin in den Heizraum ging.

Nach dem Zurückkommen versetzte ihm der Sohn zumindest 30 Axthiebe gegen den Kopf. Ein in der Nähe wohnender Mann hatte Hilfeschreie gehört und lief zum Haus, wo er sah, wie der damals 20-Jährige im Hof auf das am Boden liegende Opfer einschlug. Für den 53-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Der junge Mann hatte nach der Tat selbst den Notruf gewählt und sich widerstandslos festnehmen lassen.

Halluzinationen: „Weißer Engel“ befahl den Mord

Der 21-Jährige berichtete am Freitag von Halluzinationen - und vom Gefühl, vom Geheimdienst verfolgt zu werden. Er schilderte, dass ihm immer wieder ein „weißer Engel“ erscheine und ihm Dinge anschaffe. Als „sechstes Gebot“ habe ihm die Gestalt befohlen, er müsse seinen Vater umbringen.

Nach der Scheidung seiner Eltern hatte er nach jahrelanger Funkstille erst 2016 wieder Kontakt zu seinem Vater aufgenommen. Er war auch einige Tage lang zum 53-Jährigen in den Raum St. Pölten gezogen, es kam aber zu Streit. In seiner Kindheit habe der Vater mit ihm eine „Teufelseintreibung“ gemacht, meinte der 21-Jährige, der sich in den vergangenen Monaten in der Psychiatrie befand. Durch die Medikamente komme er „langsam in die Realität zurück“, meinte der Betroffene, der selbst eine Einweisung befürwortet hatte.

Gutachten: Täter leidet an paranoider Schizophrenie

Der vorsitzende Richter verwies auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach der 21-Jährige eine höhergradige geistige Abnormität aufweist - dem Gutachten zufolge leide er an paranoider Schizophrenie mit Wahnbildung und sei zurechnungsunfähig. Ohne Behandlung sei es möglich, dass er unter dem Einfluss seiner Erkrankung weitere ähnliche Taten begehe.

Der Geschworenenprozess gegen den 21-Jährigen endete in Folge mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der Betroffene nahm die Entscheidung an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist die Einweisung rechtskräftig. Auch die Verteidigung hatte die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher befürwortet. „Er hat nicht gewusst, was er macht, und gehört behandelt“, sagte der Rechtsanwalt.

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