Busfahrer sollte für Verspätung bezahlen

Ein Busunternehmen aus dem Bezirk Baden wollte laut Arbeiterkammer Niederösterreich den eigenen Fernbus-Chauffeur für die Fahrgastentschädigung, die wegen einer Verspätung entstanden war, zur Kassa bitten.

Kräftige Verspätungen bringen bei Flug-, Bahn- und Busreisen Entschädigungen für Fahrgäste. Nach der Kündigung, nachdem der Buschauffeur unverschuldet in einen Stau geraten war, blieb ihm die Firma 4.500 Euro schuldig, so die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ).

„Wir haben die Summe vor Gericht eingeklagt. Auch die Haftung des Busfahrers für die Verspätung war juristisch nicht haltbar“, so AKNÖ-Präsident Markus Wieser am Sonntag in einer Aussendung. Ein Arbeitnehmer kann laut Gesetz nur für etwas haften, was er auch verschuldet hat.

Der 49 Jahre alte Busfahrer war mit dem von ihm gelenkten Fernbus in einen Stau geraten. Daher kamen die Passagiere verspätet in Bratislava an und verlangten einen Preisabschlag. Diesen wollte der Arbeitgeber nach dessen Kündigung auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Gekündigter Chauffeur erhält 4.500 Euro

Die AK intervenierte, nachdem sich der gekündigte Chauffeur an sie gewandt hatte, beim Unternehmen. Die Firma wollte weiter nicht zahlen, es kam zur Klage. Gegen den vom Gericht übermittelten Zahlungsbefehl erhob das Unternehmen keinen Einspruch. Allerdings musste eine Exekution durchgeführt werden, damit der Busfahrer schließlich sein Geld erhielt. So kam der Mann auch dank genauer Arbeitszeitaufzeichnungen zu seinen berechtigten Ansprüchen die inklusive Überstunden, Zulagen und Urlaubsersatzleistung eben die rund 4.500 Euro ausmachten.

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