So bekommt man bei Reisemängeln Geld zurück
Es gibt viel, das den lang ersehnten Urlaub trüben kann. Von Kakerlaken im Zimmer über schmutzige Strände bis hin zu Lärm durch Baustellen neben dem Hotel. Dinge wie diese beschäftigen Jahr für Jahr zur Hauptreisezeit die Konsumentenschützer. Doch nicht immer ist auf den ersten Blick klar, ob man ein Recht auf Entschädigung hat oder nicht. Manfred Neubauer, Reiseexperte und Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Niederösterreich, rät jedenfalls dazu, sofort zu reagieren.
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Als erster Schritt sollten die Reisemängel dokumentiert werden, etwa durch Fotos oder ein Video mit dem Handy. Als zweiten Schritt rät er dazu, die Rezeption des Hotels aufzusuchen. Dort sollte man die Mängel etwa bei dem Reiseveranstalter, über den die Reise gebucht wurde, melden und Verbesserungen einfordern. Sind diese Verbesserungen nicht möglich, empfiehlt er die Mängel von der Reiseleitung bestätigen zu lassen. Nur so ist es möglich, dass man nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter Beschwerde einlegt und auch eine Entschädigung erhält.
20 Prozent Nachlass bei sehr verschmutzen Zimmern
Ist die Klimaanlage im Hotel defekt oder sind die Hotelzimmer sehr verschmutzt, sollte man laut Neubauer jedenfalls Geld zurück bekommen. Bei stark verschmutzten Zimmern sind es etwa 20 Prozent des Preises. Bei unerträglicher Lärmbelästigung können es sogar bis zu 30 Prozent sein. „Ein klarer Reisemangel ist natürlich, wenn das, was im Prospekt versprochen wurde, am Urlaubsort in keiner Weise eingehalten wurde“, sagt Neubauer, „Ein 4-Stern-Club kann nicht plötzlich ein 3-Stern-Club werden. Eine angenehm idyllische Lage kann nicht plötzlich zu einem mit einer lauten Diskothek ausgestatteten Urlaubsort werden.“
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Allerdings gelten nicht alle Unannehmlichkeiten auch als Reisemangel. Eine eintönige Speisekarte etwa sei ein eher unwesentlicher Mangel, sagt Neubauer. Auch wenn statt 300 Metern 500 Meter bis zum Strand zurückgelegt werden müssen, sei man in einem Bereich in dem man nicht von einem echten Mangel sprechen könne. Das trifft auch auf Lärm vom benachbarten Spielplatz zu. In diesem Fall gibt es ebenfalls kein Geld zurück.