Land begrüßt Abschaffung des Pflegeregresses

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sind sich grundsätzlich einig: der Pflegeregress soll abgeschafft werden. Auch das Land Niederösterreich befürwortet diesen Schritt. Doch bei der Finanzierung herrscht noch Uneinigkeit.

Die Forderung nach einer Abschaffung des Pflegeregresses hat am Dienstag bei den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP breite Zustimmung gefunden. Damit soll künftig nicht mehr auf das Vermögen von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen sind, zurückgegriffen werden. Im Jahr 2016 waren in Niederösterreich etwa 2.300 Personen vom Pflegeregress betroffen.

Auch das Land Niederösterreich ist grundsätzlich zur Abschaffung des Regresses bereit. Der Einnahmeentfall müsste aber berücksichtigt und die Finanzierung geklärt werden, denn eine Abschaffung des Eigenregresses bei der Pflege durch den Bund würde für das Land Niederösterreich Folgekosten von rund 22 Millionen Euro im Jahr bedeuten, heißt es. „Darüber hinaus ist noch von erheblichen Zusatzkosten auszugehen, weil als Konsequenz mit einer erhöhten Nachfrage nach stationärer Pflege zu rechnen ist“, sagt Soziallandesrätin Barbara Schwarz (ÖVP).

Schwarz gegen Erbschaftsteuer

Erst vergangene Woche forderte der Landtag in St. Pölten in einem Antrag, dass den Ländern etwaige Mehrkosten durch eine Abschaffung des Regresses vom Bund ersetzt werden sollen. Die von der SPÖ als Gegenfinanzierung für den Pflegeregress vorgeschlagene Erbschaftssteuer lehnt Schwarz ab. Die Soziallandesrätin fordert im Zuge der Diskussion um den Regress vielmehr eine grundsätzliche und ganzheitliche Reform der Pflegefinanzierung, wie sie im Gespräch mit noe.ORF.at sagte.

Bisher ist die Regelung in den Bundesländern unterschiedlich. Das Land Niederösterreich kann sich die Kosten für die Heimplätze zumindest teilweise bei den Betroffenen zurückholen und dabei auch auf deren Vermögen zugreifen.

Ein Freibetrag von 12.670 Euro bleibt unangetastet. Das ist der höchste Freibetrag im Bundesländervergleich. Auf das Vermögen von Ehepartnern und Kindern kann hingegen nicht zugegriffen werden. Der sogenannte Ehegattenregress ist mit Ausnahme von Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark bisher in allen Bundesländern möglich.

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