Schweinepest-Vorsorge: Kaum Freilandhaltung

Nur ein geringer Teil der niederösterreichischen schweinehaltenden Betriebe ist von den Vorsorgemaßnahmen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Der Grund: Es gibt wenige Betriebe, die Freilandhaltung betreiben.

In den sechs Bezirken in Niederösterreich, die zusammen mit Wien von den Vorsorgemaßnahmen bezüglich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind, gibt es 479 schweinehaltende Betriebe, wie die Landwirtschaftskammer am Mittwoch auf APA-Anfrage bekannt gab. Die Einschränkungen bei der Freilandhaltung betreffen jedoch nur ein geringe Zahl, da der Anteil solcher Betriebe nur 0,1 Prozent beträgt.

Die Maßnahmen treffen aber auch schweinhaltende Bio-Betriebe, deren Anteil in Niederösterreich zumindest vier Prozent beträgt. Schweine in Auslaufhaltung sind jedenfalls während der Dämmerungs- und Nachtstunden im Stallinnenbereich zu halten, betonte die Landwirtschaftskammer.

Freilandhaltungsverbot in sechs Bezirken

Von den Vorsorgemaßnahmen sind vorerst Hollabrunn (95 schweinehaltende Betriebe im Jahr 2016), Tulln (42), Korneuburg (105), Mistelbach (155), Bruck an der Leitha (45), Gänserndorf (37) sowie ganz Wien betroffen. In den genannten Gebieten ist Freilandhaltung von Schweinen spätestens ab 4. Juli 2017 verboten, außer sämtliche Anforderungen von Anhang 3 der sogenannten Schweinegesundheits-Verordnung (SchwG-VO, BGBl. II Nr. 406/2016) sind nach Überprüfung und Genehmigung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Zu den Vorgaben zählt unter anderem, dass die Freilandbereiche doppelt umzäunt sein müssen, damit ein direkter Kontakt von Wild- und Hausschwein so nicht möglich ist.

Keine Gefahr für Menschen

Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Tschechien ergriffen die heimischen Behörden Maßnahmen, um eine Ausbreitung nach Österreich zu verhindern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern. Am Dienstag hatte das Gesundheitsministerium von den tschechischen Veterinärbehörden Informationen über ASP bei zwei Wildschweinen in Zlin - rund 80 Kilometer von Österreich entfernt - erhalten. „Aufgrund des aktuellen Falles ist davon auszugehen, dass ASP in der tschechischen Wildschweinpopulation verbreitet ist“, so das Ministerium. Es handle sich um eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Tierseuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Laut Johann Schlederer von der Österreichischen Schweinebörse sind von den Vorsorgemaßnahmen einige hundert Bauern betroffen, die zwar „keine große Marktbedeutung, jedoch eine große Seuchenbedeutung haben“. Schlederer ist zuversichtlich, dass die bestmöglichen Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Ausbreitung der Seuche in Österreich zu verhindern, die massive Auswirkungen auf das Exportgeschäft haben würde.

Nach Angaben der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde seit Anfang 2014 ASP bei Wildschweinen in der EU festgestellt. Betroffen sind die Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland, wo auch Hausschweine in großen Betrieben und Kleinsthaltungen infiziert wurden. In Österreich ist die Afrikanische Schweinepest noch nie aufgetreten.

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