OGH: Kreditnehmer sollen Geld zurückbekommen

Bei vielen Krediten richten sich die Zinsen nach dem Referenzzinssatz. Fällt dieser unter null, müssen auch die Kunden davon profitieren, sagt der Oberste Gerichtshof (OGH). Die Arbeiterkammer drängt auf rasche Umsetzung.

Die Banken verlangen für das Verleihen von Geld Zinsen. In einem Kreditvertrag ist immer auch zusätzlich ein fixer Aufschlag vereinbart. Der Referenzzinssatz (Euribor) für Kredite rutschte 2015 allerdings ins Minus. Die Banken froren ihn dennoch bei null Prozent ein und verrechneten weiterhin die Aufschläge von dieser Basis. Das ist nicht rechtens, sagte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil. Deshalb sollen die Banken dieses Geld zurückzahlen, das forderte am Mittwoch auch die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ).

„Das gilt für alle Kredite, die einen variablen Zinssatz vereinbart haben, keine Zinsobergrenze und keine Zinsuntergrenze haben. Es gilt auch für Fremdwährungskredite, es ist also egal, ob ich Geld in Euro oder in einer fremden Währung ausgeliehen habe“, erklärte dazu der Konsumentenschützer der AKNÖ, Manfred Neubauer.

Ein Kreditnehmer sollte sich an seine Bank wenden

Der Kreditnehmer sollte sich an seine Bank wenden und die Sachlage klären. „Man geht zur Bank, schaut, ob man betroffen ist, spricht mit der Bank oder fordert sie schriftlich auf, die Zinsen nachzurechnen und den erlittenen Zinsschaden dem Kreditkonto gutzuschreiben“, sagte Neubauer.

Die AKNÖ geht nach ersten vorsichtigen Schätzungen in Niederösterreich von betroffenen Krediten in der Höhe von etwa 26 Milliarden Euro aus. Für den einzelnen Kreditnehmer könnten das Rückzahlungen - je nach Höhe des Kredits - von mehreren hundert Euro sein. Ein Beispiel bei einem Fremdwährungskredit in der Höhe von 200.000 Euro, dann könnte es Rückzahlungen von etwa 2.000 Euro geben.

Bei den Banken allerdings sieht man das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Negativzinsen seien nicht vorhersehbar gewesen und würden Banken bei Kreditgeschäften Verluste bringen. Das widerspreche den Vertragsbedingungen eines Kreditgeschäfts. Derzeit laufen deswegen Verfahren beim Obersten Gerichtshof, sagte ein Bankensprecher in Reaktion auf das OGH-Urteil.

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