Heißer Sitzungstag für den Landtag

Die letzte Sitzung des Landtages vor der Sommerpause ist eine der intensivsten und spannendsten dieses Jahres, denn am Donnerstag sollen zumindest zwei Verfassungsgesetze mit hauchdünnen Mehrheiten geändert werden.

Den Auftakt macht eine Aktuelle Stunde zum Thema „Nach Abschaffung des Pflegeregresses – Sozialmaßnahmen in Niederösterreich neu denken“. Die Aktuelle Stunde wurde von der SPÖ beantragt, die darüber diskutieren will, welche Sozialmaßnahmen jetzt neu zu bedenken sind.

Eingehende Diskussionen über Demokratiepaket

Das erste Verfassungsgesetz, das geändert werden soll, ist das sogenannte Demokratiepaket, das kleineren Fraktionen im Landtag mehr Rechte und Möglichkeiten einräumen soll. Nach einer eingehenden Diskussion in den vergangenen Tagen soll es am Donnerstag beschlossen werden, und zwar mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Liste Frank, das wären genau jene 38 Stimmen, die notwendig sind, um ein Verfassungsgesetz zu ändern. Der SPÖ geht das Paket zu wenig weit, die Grünen bezeichnen es als „Machterhaltungspaket der ÖVP“ - mehr dazu in Demokratiepaket bleibt umstritten (noe.ORF.at; 4.7.2017).

Ebenfalls in den Verfassungsrang soll der Stellenwert wirtschaftlicher Interessen in einem Verfahren erhoben werden. Damit soll die Wirtschaft denselben Status eines Staatszieles wie Klima- und Umweltschutz erhalten. Diese Änderung ist eine Reaktion auf die Diskussion um die dritte Piste am Flughafen Schwechat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich ja auf das Staatsziel des Klima- und Umweltschutz berufen, als es in erster Instanz den Bau der dritten Piste abgelehnte - mehr dazu in Flughafen: Dritte Piste darf nicht gebaut werden (noe.ORF.at; 9.2.2017).

Auch dieses Gesetz wird voraussichtlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Liste Frank beschlossen, die SPÖ ließ bis zuletzt offen, ob sie dem Antrag zustimmt. Die Grünen lehnen den Gesetzesantrag ab, sie sprechen von „Panikmache durch die ÖVP“ zu Lasten des Klimaschutzes. Ein weiterer umstrittener Punkt wird die Präsentation des Landesrechnungshofberichtes zu Landesförderungen und damit auch zur Erwin-Pröll-Privatstiftung sein.

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