Vater getötet: 18 Monate teilbedingte Haft

Mit 18 Monaten teilbedingter Haft für einen 47-Jährigen hat eine Geschworenenverhandlung am Mittwoch in St. Pölten geendet. Der Mann stand wegen einer Rauferei, bei der sein 70-jähriger Vater starb, vor Gericht.

Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet, der Staatsanwalt rückte aber in seinem Schlussvortrag von dem Vorwurf ab. Er sah eine schwere Körperverletzung mit fahrlässiger Todesfolge erfüllt. Der Verteidiger hatte auf Notwehr plädiert und einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt. Die Geschworenen beantworteten die Frage nach Notwehr mit je vier Ja- und Nein-Stimmen. Aufgrund dieses Ergebnisses gelangten sie zur Frage nach der grob fahrlässigen Tötung, die einstimmig bejaht wurde, erläuterte die vorsitzende Richterin.

Urteil bereits rechtskräftig

Der Strafrahmen betrug maximal drei Jahre, mildernd wirkte sich die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten aus, erschwerende Gründe lagen nicht vor. Die Vorhaft seit 25. März wird dem 47-Jährigen angerechnet. Zudem muss der Angeklagte der Lebensgefährtin des Verstorbenen die Begräbniskosten ersetzen, mit den restlichen Ansprüchen wurde die Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Zwölf der 18 Monate werden dem Angeklagten auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. „Man wünscht sich natürlich immer etwas Besseres“, sagte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger im Anschluss an den Prozess gegenüber noe.ORF.at: „Gewünscht hätte ich mir einen Freispruch, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass es in Notwehr geschehen ist.“

Mordprozess: Sohn soll Vater erstickt haben

Wegen Mordes stand ein 47-Jähriger am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht. Laut Anklage soll er seinen Vater bei einem Streit erstickt haben.

Der Kraftfahrer wohnte samt Familie gemeinsam mit seinem Vater auf einem Bauernhof im Bezirk St. Pölten-Land. Nach jahrelangen Streitigkeiten war es am Abend des 24. März zu der tätlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern im Heizraum des Hauses gekommen. Nach Angaben des 47-Jährigen soll der Vater geschimpft haben, dass es bei ihm zu kalt sei, und ihm in Folge einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, „ich habe ihn Richtung Tür abgedrängt“, so der Beschuldigte.

Der Jüngere schlug zurück, in einem Gerangel seien beide zu Boden gestürzt, der Mann soll seinen Vater fixiert haben. Als sich dieser langsamer wehrte, soll der 47-Jährige seinen Angaben zufolge von ihm abgelassen haben und hinausgerannt sein. Daraufhin bat er seine Frau, die Polizei zu rufen, weil er mit dem Vater gestritten habe.

Vater infolge von Serienrippenbrüchen erstickt

Laut dem Sachverständigengutachten wurde massive stumpfe Gewalt gegen den Brustkorb des 70-Jährigen ausgeübt. Das Opfer erlitt bei dem minutenlangen Gerangel Serienrippenbrüche auf beiden Seiten und starb durch Ersticken. Der Pensionist lag leblos im Kellerraum, der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Sein Sohn erlitt u.a. Prellungen an Schädel und Nase sowie Hämatome und Abschürfungen. Er wurde während seines Krankenhausaufenthalts festgenommen.

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