Montessori-Schule im Visier der Volksanwaltschaft

Eine Montessori-Schule in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) ist im Visier der Volksanwaltschaft, nachdem ein Bub mit Diabetes und ein Transgenderkind ausgeschlossen wurden. Die Schulleitung rechtfertigt den Ausschluss.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer verwies am Donnerstag in einer Aussendung auf die Ausgrenzung eines Buben mit Diabetes und den Verdacht der Diskriminierung eines Transgenderkindes - mehr dazu in Kind mit Diabetes von Schule abgelehnt (noe.ORF.at; 19.7.2017). Ein amtswegiges Prüfverfahren werde laut Fichtenbauer eingeleitet.

Dass ein an Diabetes erkrankter Bub vom Unterricht ausgeschlossen worden sei, bezeichnete Fichtenbauer, zuständig für die Überprüfung der Schulverwaltung, als empörend und inakzeptabel: „Es kann nicht sein, dass es im österreichischen Bildungssystem keinen Platz für Kinder mit Diabetes gibt. Das Leben bringt für chronisch kranke Kinder ohnehin genug Beschwernisse mit sich. Unnötige Ausgrenzungen dürfen nicht toleriert werden.“

Da es sich bei der Montessori-Schule um eine private Einrichtung handelt, könne die Volksanwaltschaft die Schule nicht direkt überprüfen. Weil jedoch darüber hinaus auch der Verdacht der Diskriminierung eines Transgenderkindes publik geworden sei, leitet Fichtenbauer ein Prüfverfahren ein, „um zu erfahren, ob sich die staatliche Schulaufsicht ausreichend mit der betreffenden Schule auseinandergesetzt hat“. Auch Privatschulen, vor allem wenn sie ein Öffentlichkeitsrecht haben, würden der staatlichen Schulaufsicht unterliegen.

„Vertrauensbruch“ als Grund für Ausschluss

Unterdessen nahm die Schulleitung der Montessori-Kinderwerkstätte in einem dreiseitigen Schreiben, das noe.ORF.at vorlag, erstmals Bezug auf die beiden Ausschlüsse vom Unterricht. Im Fall des Transgenderkindes, das ab Herbst die Privatschule besuchen hätte sollen, sei laut dem Schreiben ein „Vertrauensbruch“ der Grund für die Kündigung des Schulvertrages.

Nach Angaben der Schulleitung „empfanden es die Eltern nicht notwendig, die Besonderheit ihres Kindes zu thematisieren“. Des Weiteren wurde der Vertrag im Mai 2017 gekündigt, „weil das Verhalten der Eltern für uns keine Basis für eine langjährige Zusammenarbeit darstellt“, so die Begründung.

Schulleitung: „Zu wenig personelle Ressourcen“

Im Fall des an Diabetes erkrankten vierjährigen Buben, dessen Schulvertrag bereits 2014 gekündigt wurde, heißt es in dem Schreiben, dass der Privatkindergarten - im Gegensatz zu öffentlichen Kindergärten - keine Möglichkeit für Sonderpädagogen habe, die in solch einem Fall notwendig gewesen wären. „Es war daher für uns weder finanziell möglich, eine Hilfskraft aufzunehmen, noch mit bestehenden personellen Ressourcen diese große Verantwortung zu übernehmen“, schreibt die Schulleitung.

Auch die Elternvertretung jener Montessori-Schule wandte sich am Donnerstag in einem Brief an die Medien. Darin wird betont, dass die Eltern hinter der Schulleitung stehen. „Auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen haben wir die Zusammenarbeit stets als offen, ehrlich und lösungsorientiert erlebt“, heißt es in dem Brief.