Semmering-Bahnunfall: Lokführer vor Gericht

Ein Lokführer muss sich am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll bei einem Bahnunfall im Semmering-Gebiet im Jahr 2015 sorgfaltswidrig gehandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte einen Strafantrag eingebracht. Dem Fahrer des zurückrollenden Zuges werde sorgfaltswidriges Verhalten vorgeworfen, war Mitte März vergangenen Jahres auf Anfrage mitgeteilt worden. Das habe ein von der Anklagebehörde beauftragtes Gutachten zu dem Unfall ergeben - mehr dazu in Strafantrag nach Güterzugkollision (noe.ORF.at; 18.3.2016)

Gleisarbeiten im Tunnel

ÖBB

Am 1. Dezember 2015 war ein Güterzug mit 21 Waggons auf der Südbahnstrecke zurückgerollt und gegen eine angeforderte Hilfs-Lok geprallt, die den Güterzug eigentlich vom Berg hinunterziehen sollte. Beim Unfall im Pollereswand-Tunnel zwischen zwei Viadukten beziehungsweise zwischen Breitenstein und Semmering waren 14 Waggons entgleist, zwölf davon im Tunnel. Der Lokführer der Hilfs-Lok wurde schwer verletzt ins Krankenhaus transportiert - mehr dazu in - Güterzugsunfall: Kollision im Tunnel (noe.ORF.at; 1.12.2015).

Angeklagter plädiert auf nicht schuldig

Der Angeklagte plädiert laut seinem Anwalt, Edwin Mächler, auf nicht schuldig. Als sich der Güterzug in Bewegung gesetzt habe, habe der Lokführer nämlich geglaubt, die Hilfslok habe angedockt und ziehe den Güterzug bereits talwärts. Deshalb habe er die Bremsen gelöst. Der Zug habe dann rasant Fahrt aufgenommen und der Hilfslok-Führer sei nicht erreichbar gewesen.

Aufgrund der Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten nach dem Unfall war die Semmering-Bergstrecke fast zwei Wochen lang gesperrt. Die ÖBB bezifferten den Schaden mit drei Millionen Euro. Der Prozess findet am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt statt und ist für fünf Stunden anberaumt.

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