Zweitwohnsitzer werden nun überprüft

In Niederösterreich dürfen Zweitwohnsitzer zur Landtags- und Gemeinderatswahl gehen, sofern sie die Kriterien für einen ordentlichen Wohnsitz erfüllen. Ob das bei den 250.000 Zweitwohnsitzern der Fall ist, wird jetzt überprüft.

Die Entscheidung, ob jemand an der Landtags- und Gemeinderatswahl teilnehmen darf, obliegt den Bürgermeistern. In diesen Tagen beginnen die Gemeinden nun, Formulare auszuschicken, die - so sie retourniert werden - die Bürgermeister bei ihren Entscheidungen unterstützen sollen.

Viele Gemeinden aber stöhnen unter dem Verwaltungsaufwand mitten in der Ferienzeit. noe.ORF.at besuchte zwei Stadtgemeinden: Raabs an der Thaya (Bezirk Waidhofen an der Thaya), 3.500 Einwohner, etwas mehr als ein Viertel davon sind Zweitwohnsitzer, und Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) mit 11.500 Einwohnern, etwa jeder Sechste hat hier nur einen Zweitwohnsitz.

Wählerevidenzblatt Zweitwohnsitzer

ORF

Jeder Zweitwohnsitzer erhält ein solches Wählerevidenzblatt

Die Zweitwohnsitzer werden in den nächsten Tagen per Post aufgefordert, Kriterien für einen ordentlichen Wohnsitz bekanntzugeben. So müssen Betroffene zum Beispiel in der Gemeinde ein Unternehmen führen, familiär verwurzelt sein, als Vereinsmitglied oder beruflich tätig sein und eine Wohnmöglichkeit haben, die auch genutzt wird.

Gemeinden: Kritik an Aufwand und Zeitpunkt

Anhand dieser Kriterien müssen die Bürgermeister dann bis Ende September entscheiden, wer auch weiterhin im Wählerverzeichnis stehen darf - und wer nicht. Das sei ein enormer Aufwand, wird beklagt: „Ich glaube, dass weder der Zeitpunkt noch der Zeitraum ideal sind. Auch die Fristen sind zu kurz, und das macht die Sache nicht einfacher“, sagt Rudolf Mayer (ÖVP), Bürgermeister von Raabs an der Thaya. „Ein Bürgermeister muss dann entscheiden, ob jemand in ein Wählerverzeichnis kommt oder nicht. Da wird wieder Verantwortung auf die Gemeinden und auf die Bürgermeister abgewälzt“, ergänzt Karl Schlögl (SPÖ), Bürgermeister von Purkersdorf.

Land verweist auf Aufgaben der Gemeinden

Beim Land Niederösterreich verweist man darauf, dass die Bürgermeister auch bisher die Wählerverzeichnisse aktuell halten mussten. „Der Bürgermeister hatte jetzt schon die Verantwortung zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes. Er wird diese Verantwortung auch jetzt haben, unter der Heranziehung des Wählerevidenzblattes“, erklärt Peter Anerinhof, der Leiter der Abteilung für Wahlen beim Land Niederösterreich. Bei den Kriterien gehe es um eine Gesamtbetrachtung: „Es kann auch sein, dass nur ein Kriterium vorliegt, aber dieses dafür stärker ausgeprägt ist als alle anderen“, so Anerinhof.

Wer das Formular nicht ausfüllt, wird übrigens nicht automatisch aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Die Gemeinde muss nämlich neuerlich versuchen, den Zweitwohnsitzer zu kontaktieren. Eine unnötige Bürde, kritisiert Purkersdorfs Bürgermeister Schlögl, der damit rechnet, dass wohl nicht mehr als ein Viertel der Formulare ausgefüllt retourniert werden wird. „Mir wäre lieber gewesen, dass man das Wahlrecht nur jenen gibt, die hier den Hauptwohnsitz haben. Die jetzige Lösung ist eine halbherzige Lösung“, so Schlögl.

Der Sozialdemokrat Schlögl ist damit auf einer Linie mit seiner Partei: Die SPÖ hatte der Änderung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer im Landtag ebenso nicht zugestimmt wie die FPÖ und die Grünen. Die ÖVP hatte die Änderung beantragt und mit der Liste Frank beschlossen.

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