Vater erstochen: 18-Jähriger in U-Haft
Als Grund dafür nannte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Montag Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die U-Haft, deren Frist zunächst 14 Tage beträgt, bedeute, dass der Haftrichter der Notwehr-Variante des 18-Jährigen nicht gefolgt sei. Da es sich um einen jungen Erwachsenen handle, liege der Strafrahmen für das Tötungsdelikt bei bis zu 15 Jahren, erläuterte Köhl.
Monatsrevue/Thomas Lenger
Der Beschuldigte hatte sich laut Polizei nach der Bluttat widerstandslos festnehmen lassen. Sein Anwalt sah in der Folge einen „klaren“ Fall von Notwehr: Sein Mandant habe mit einem Messer in der Hand den Vater davon abhalten wollen, weiter auf ihn einzuschlagen. Der 59-Jährige habe sich auf seinen Sohn gestürzt und dabei selbst tödlich verletzt - mehr dazu in Vater erstochen: Anwalt spricht von Notwehr (noe.ORF.at; 4.8.2017). Der Leichnam des Landwirtes wurde obduziert, das Ergebnis könnte noch im Laufe des Tages vorliegen, hieß es Montagmittag.