70.000 profitierten von Rezeptgebührobergrenze

Durch die Rezeptgebührenobergrenze sind laut Niederösterreichischer Gebietskrankenkasse (NÖGKK) im Vorjahr die Haushalte um 16,4 Millionen Euro entlastet worden. Etwa 70.000 Versicherte profitieren davon.

Für Medikamente, die auf Kassenkosten verordnet werden, sind österreichweit derzeit 5,85 Euro als Rezeptgebühr zu bezahlen. Um Personen, die sehr viele Medikamente brauchen, finanziell zu entlasten, gilt seit 2008 eine Obergrenze. So müssen Versicherte mit hohem Medikamentenbedarf über einem Betrag von zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens keine Rezeptgebühr mehr entrichten.

"Die bezahlten Rezeptgebühren werden laufend addiert. Ab dem Zeitpunkt, an dem diese Grenze erreicht, ist man bis zum Jahresende von der Rezeptgebühr befreit“, erklärte NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter.

NÖGKK-Versicherte profitierten am meisten

In Niederösterreich profitierten im Vorjahr 69.385 versicherte Personen, „so viele wie in keinem anderen Bundesland“, hieß es in einer Aussendung der NÖGKK. „Wir führen das auf die Einkommenssituation sehr vieler Pensionisten zurück. Diese ist nicht so gut und daher haben wir gemeinsam mit Wien die Situation, dass wir viele Personen von der Rezeptgebühr befreien konnten“, so NÖGKK-Generaldirektor Jan Pazourek gegenüber noe.ORF.at.

2016 erhielt die NÖGKK um 2,3 Prozent weniger Rezeptgebühren als im Jahr zuvor. Das liege unter anderem daran, dass weniger Rezepte ausgestellt wurden, so Pazourek. Pro Kopf gab die Krankenkasse im Vorjahr 404 Euro für Arzneimittel aus, insgesamt waren es 490,2 Millionen Euro.

Erträge der Selbstbehalte gesunken

Im vergangenen Jahr sank laut Krankenkasse auch der Selbstbehalt. Die Erträge aus Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behandlungsbeiträgen nahmen 2016 pro Kopf um 3,5 Prozent ab. „Ich führe das unter anderem darauf zurück, dass wir parallel die neue Leistung der Gratiszahnspange eingeführt haben und es im Bereich der Zahnspangen früher eine Kostenbeteiligung gab“, so Pazourek.

Neben der Rezeptgebührobergrenze gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial Schutzbedürftige: Auf Antrag können sich einkommensschwache Menschen (Alleinstehende bis 889,84 Euro netto pro Monat) von der Rezeptgebühr befreien lassen. Ohne Antrag befreit sind laut NÖGKK unter anderem die Bezieher einer Ausgleichszulage oder Personen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit.

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