Fall Kührer: Verhandlung über Wiederaufnahme

Im Fall Julia Kührer wird Anfang Oktober über die Wiederaufnahme des Verfahrens verhandelt. Dabei werden mehrere Zeugen vernommen. Der Anwalt des verurteilten Michael K. möchte den Fall neu aufrollen.

Am 4. Oktober sollen im Landesgericht Korneuburg fünf vom Verteidiger beantragte Zeugen vernommen werden. Das Gericht bestätigte am Freitag einen Bericht der „Kronen Zeitung“. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Cold-Case-Analyse soll Verurteilten entlasten

Zu den Zeugen zählen ein Profiler, der Bruder von Julia Kührer und Personen aus dem Umfeld ihres Ex-Freundes, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz. Laut „Krone“ zählt zum Beweismaterial u.a. eine Cold-Case-Analyse, die ebenso wie der Bruder des Opfers seinen Mandanten entlasten soll. Dem Bericht zufolge werde der Verdacht bestärkt, dass das Mädchen bei einer Drogenparty gestorben ist. Laut einer - allerdings altbekannten - Theorie soll der Ex-Freund die damals 16-Jährige nach deren Drogentod im Keller des Verurteilten abgelegt haben.

Blaschitz hatte im Frühjahr einen Antrag auf Wiederaufnahme eingebracht - mehr dazu in Wiederaufnahmeantrag im Fall Kührer (noe.ORF.at; 8.5.2017). Daraufhin wurde ein Drei-Richter-Senat gebildet, um die Causa zu prüfen. Die Verhandlung am 4. Oktober wird im Beisein des Verteidigers mit seinem Mandanten sowie eines Staatsanwaltes stattfinden. Nach Paragraf 357 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Verhandlung nicht öffentlich, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Michael K. verbüßt 20-jährige Haftstrafe

2006 war die Schülerin aus Pulkau im Weinviertel verschwunden, 2011 wurde die verbrannte Leiche im nahen Dietmannsdorf in einem Erdkeller auf dem Hof eines Videothekbesitzers, bei dem sich die Pulkauer Jugend getroffen hatte, gefunden. Die Todesursache konnte nicht mehr eruiert werden. 2013 wurde der damals 51-Jährige wegen Mordes verurteilt. Die vom Landesgericht Korneuburg verhängte lebenslange Haftstrafe wurde - nach Berufung durch seinen damaligen Verteidiger Farid Rifaat - ein halbes Jahr später vom Oberlandesgericht Wien auf 20 Jahre herabgesetzt. Diese Strafe verbüßt der Verurteilte derzeit in der Justizanstalt Stein.

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