Zwei Jahre Haft nach Beziehung mit Schülerin

In Wiener Neustadt ist ein ehemaliger Lehrer am Freitag zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine Beziehung mit seiner 13-jährigen Schülerin gehabt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwei Jahre unbedingt lautete am Freitag das Urteil gegen einen Angeklagten, der eine sexuelle Beziehung mit einer 13-jährigen Schülerin geführt haben soll. Der ehemalige Lehrer, der sich schuldig bekannt hatte, wurde nicht rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen.

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wirkten sich das reumütige Geständnis und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten mildernd aus. Erschwerend kamen unter anderem der lange Tatzeitraum und die Vielzahl an Angriffen hinzu. Der Mann hatte laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2015 eine Beziehung zu einer damals 13-Jährigen begonnen, die bis zum Jänner 2017 dauerte.

Lehrer „viel zu weit gegangen“

Der Angeklagte habe eingeräumt, dass die sexuellen Übergriffe ein Fehler gewesen seien, den er rückgängig machen wolle, sagte der vorsitzende Richter. Es stehe fest, dass der 37-Jährige ein engagierter Lehrer war. Als nicht glaubwürdig wertete der Schöffensenat jedoch die Aussage des Beschuldigten, er habe nur „helfen“ wollen. Er sei nicht nur bei der 13-Jährigen, sondern auch bei anderen Mädchen „viel zu weit gegangen“, wurde in der Urteilsbegründung auf den Inhalt von WhatsApp-Nachrichten des Mannes an mehrere Schülerinnen, die er im Bezirk Mödling als Klassenvorstand betreute, verwiesen.

Daraus ergebe sich, dass „Sie sehr wohl das wollten, was Sie auch bekommen haben“, sagte der Richter zum Angeklagten. „Wir wissen nicht, was passiert wäre, wenn auch andere darauf eingestiegen wären.“ Eine unbedingte Haftstrafe sei auch aus generalpräventiven Gründen zu verhängen gewesen - als Signal, „dass so eine Lehrer-Schüler-Beziehung nicht geht“. Zudem muss der Angeklagte dem Opfer, das sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, 5.000 Euro zahlen.

Prozess teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Außerdem wurde ein Tätigkeitsverbot als Lehrer, Erzieher und Betreuer Minderjähriger gegen den 37-Jährigen ausgesprochen. Die Vorhaft seit 20. März werde dem Mann angerechnet, sagte der vorsitzende Richter. Der Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt hatte nach den Eröffnungsvorträgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Der Angeklagte habe die volle Verantwortung übernommen, erklärte sein Rechtsanwalt.

Nach der Einvernahme des 37-Jährigen war die auf Video aufgenommene Zeugenbefragung des Opfers abgespielt worden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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