NS-Gegenstände gehortet: Schuldspruch

Wegen NS-Wiederbetätigung ist am späten Dienstagabend ein 26-Jähriger zu drei Jahren Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, am Landesgericht in Wiener Neustadt verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig, beteuerte aber, kein Anhänger der NS-Ideologie zu sein. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Mann aus dem Bezirk Mödling hatte, so der Vorwurf, NS-Gegenstände gehortet, Freunden gezeigt und „einschlägige“ Fotos, unter anderem in Wehrmachtsuniform, via WhatsApp verschickt. Außerdem soll er sich Hakenkreuze an den Armen eingeritzt und trotz Waffenverbots Waffen und Munition besessen haben.

Angeklagter sprach von „Scherzen“

In dem Prozess kam auch die Sprache auf den Cannabiskonsum des Schulabbrechers im jugendlichen Alter, dem zwar ein Entzug folgte, der aber von übermäßigem Alkoholgenuss abgelöst wurde. Freunden zufolge habe der laut Staatsanwalt „sehr wohlhabende“, von seinem Vater großzügig finanziell unterstützte Beschuldigte mit seiner Sammlung von Hitler-Porträts bis zu Hakenkreuzfahnen geprahlt. Einige kannten die Stücke im Keller seines Hauses, die meisten Zeugen fanden jedoch nicht viel dabei - bis auf einen Freund, der dazu meinte: „Ich habe ihm gesagt, dass er ein Idiot ist.“

Der Angeklagte selbst erklärte einige der Vorwürfe damit, es habe sich um „Scherze“ gehandelt oder er sei damals betrunken gewesen. Von der ihm ebenfalls angelasteten Körperverletzung, weil er einem Bekannten eine Red-Bull-Dose auf den Kopf geworfen hatte - nach seiner Darstellung ein Unfall -, wurde er freigesprochen. Befragt, wie er sich sein weiteres Leben vorstelle, gab er an, arbeiten und später dann die Firma seines Vaters übernehmen zu wollen.