24,3 Mio. Euro für Beschäftigte erstritten

78.000 Menschen haben sich im ersten Halbjahr mit arbeitsrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) gewandt. Die Experten haben für die Betroffenen insgesamt 24,3 Millionen Euro erstritten.

Die Bandbreite der Themen bei den Beratungsgesprächen der Arbeiterkammer Niederösterreich ist groß. Meistens geht es um Überstunden, die nicht ausbezahlt werden, um nicht korrekte Lohnzettel, um die Nichtbezahlung nach Kollektivvertrag oder um Urlaubsansprüche.

Nach Beratungen, Interventionen und Rechtshilfe durch die Arbeiterkammer erhielten im ersten Halbjahr 2017 betroffene Beschäftigte insgesamt 24,3 Millionen Euro. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 20 Millionen, also um vier Millionen Euro weniger. Der Grund ist, dass die Zahl der einzelnen Arbeitnehmer, die Hilfe suchen, immer größer wird. Der Präsident der AKNÖ, Markus Wieser, sagt, dass es um das Geld der Beschäftigten geht, das ihnen zusteht. „Das heißt, für korrekte Arbeit ganz einfach auch einen fairen Lohn auszubezahlen. Das heißt, was mir zusteht, was ich leiste, dafür möchte ich natürlich auch dementsprechend das Entgelt bekommen“, so Wieser.

AK fordert Beseitigung von Verfallsfristen

Wenn sich Beschäftigte an die Arbeiterkammer wenden, weil sie geleistete Arbeits- und Überstunden nicht ausbezahlt bekommen, dann ist ein Haken dabei: Aufgrund von Verfallsfristen können Ansprüche nur über einen bestimmten Zeitraum eingefordert werden, in der Gastronomie zum Beispiel sind es vier Monate.

Wieser fordert vom Gesetzgeber, dass diese Verfallsfristen raschest beseitigt werden. „Es kann nicht sein, dass in diesem Land unsere Arbeitnehmer, die mit ihren Händen Jahre davor gearbeitet und die Leistung nicht bekommen haben, dass sie auf drei oder vier Monate gekürzt werden.“ Offene Lohn- und Gehaltsforderungen sollen nach Ansicht der Arbeiterkammer generell bis zu drei Jahre lang eingeklagt werden können.

Links: