Start für Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

Jährlich fallen rund 5.000 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren aus dem Bildungssystem, meist direkt in die Arbeitslosigkeit. Die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre soll dem entgegenwirken und Perspektiven schaffen.

Der Weg von der Pflichtschule in den Beruf ist für viele Jugendliche eine sehr schwer zu nehmende Hürde. Oft landen sie in der Arbeitslosigkeit oder in Hilfsarbeiterjobs ohne Zukunftsaussicht. Die Gründe dafür sind vielfältig, sie reichen von mangelnder Unterstützung zuhause, einem bildungsfernen Umfeld, dem elterlichen Drang zum Geldverdienen oder fehlenden Kenntnissen bis zu Problemen, sich an die Anforderungen etwa einer Lehre anzupassen.

Ausbildungspflicht gilt nicht bei:

  • Bezug von Kinderbetreuungsgeld
  • Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bzw. Umweltjahres
  • Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst
  • Präsenzdienst/Zivildienst
  • akuter Erkrankung

Für Jugendliche, die mit Ende des Schuljahres 2016/17 ihre Schulpflicht absolviert haben, gilt erstmals die sogenannte Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Erfüllt wird diese mit dem Besuch einer weiterführenden Schule oder einer Lehre bzw. überbetrieblichen Ausbildung. Auch Vorbereitungskurse für Externistenprüfungen oder andere Ausbildungen zählen dazu, darüber hinaus die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder an Angeboten für Jugendliche mit Assistenzbedarf. In Ausnahmefällen dürfen sie auch einer Beschäftigung nachgehen, wenn sie dadurch an eine Ausbildung herangeführt werden.

Vier-Monats-Frist nach Ende der Schulpflicht

Im Auftrag des Sozialministeriums hilft die Koordinierungsstelle (KOST) „AusBildung bis 18 Niederösterreich“ Jugendlichen und deren Familien dabei, Unterstützung auf dem weiteren Weg in (Aus)Bildung zu finden. Junge Menschen sollen dabei an die richtigen Unterstützungsangebote, wie beispielsweise das Jugendcoaching, oder an Maßnahmen des Arbeitsmarktservice herangeführt werden.

„Nach Beendigung der Schulpflicht haben Jugendliche vier Monate Zeit, sich etwas zu suchen, entweder eine Schule oder eine Ausbildung. Wird in diesem Zeitraum nichts gefunden, müssen das die Eltern bei uns melden“, erklärt Brigitte Drexler, die Projektleiterin von KOST Niederösterreich. Kommen die Eltern der Meldungspflicht nicht nach, drohen ab Juli 2018 Strafen bis zu 1.000 Euro.

Service

Hotline der Koordinierungsstelle „AusBildung bis 18 Niederösterreich“: 0800/700118

60 Mio. Euro für Ausbildungspflicht

An der Telefonhotline der Koordinierungsstelle des Sozialministeriumsservice werden Eltern und Jugendliche zunächst beraten und schließlich weitervermittelt, zum Beispiel an Jugendcoaches. „Das Erstgespräch ist sehr wichtig. Im Zuge dessen wird abgeklärt, welche Ideen vorhanden sind, also was die Jugendlichen machen wollen, und wie realistisch diese Vorhaben dann sind“, erzählt Christina Stiefvater, Projektleiterin des Jugendcoaching Niederösterreich.

Mit dieser Initiative will man einen vorzeitigen Bildungsabbruch vermeiden, die Jugendarbeitslosigkeit senken und die Zahl der jugendlichen Hilfsarbeiter senken. Junge Menschen sollen motiviert werden, einen höheren Bildungsabschluss als den Pflichtschulabschluss zu erlangen. Für die Ausbildungspflicht werden im Vollausbau knapp 60 Millionen Euro aufgewendet.

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